Anklageprinzip: Anklageprinzip verletzt
strafprozess | 22. Juni 2006 — Gemäss einem heute online gestellten Urteil des Bundesgerichts (6P.1/2006 vom 09.06.2006) hat das Obergericht des Kantons Zürich…
Das Obergericht des Kantons Zürich hat nach einem neuen Urteil des Bundesgerichts (BGE 6S.41/2005 vom 17.03.2006) einen Teilhaber einer Kollektivgesellschaft in Verletzung von Bundesrecht (Art. 125 StGB) freigesprochen und miss den Fall nun neu beurteilen. Der Teilhaber der Gesellschaft war verantwortlich für Bauarbeiten und hatte die Schutzhelmtragpflicht nicht durchgesetzt. Ein Arbeiter erlitt eine schwere Hirnerschütterung sowie eine Rissquetschwunde oberhalb der Stirne mit nachwirkenden Beeinträchtigungen. Aus dem Urteil des Bundesgerichts: Die Vorinstanz lässt offen, ob dem Beschwerdegegner vorgeworfen werden könne, die Helmtragpflicht nicht genügend durchgesetzt zu haben. Indessen kann nicht fraglich sein, dass er hätte erkennen können und müssen, dass die Arbeiter ohne Helm zu Werke gingen, und entsprechend gehalten war, dagegen einzuschreiten. Indem er untätig blieb, hat er seine Sorgfaltspflichten verletzt (E. 4.2). Zur Kausalität: Für den Beschwerdegegner war ohne Weiteres erkennbar, dass sich die beiden Arbeiter ohne Schutzhelm einer erheblichen Gefahr ausgesetzt hatten. Trotzdem liess er es zu und schritt dagegen nicht ein. Bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit hätte er jedoch in Betracht ziehen müssen, dass sich die bestehende Gefahr einer Verletzung verwirklichen könne. Die Abbrucharbeit erfolgte auf relativ engem Raum und zu zweit, was die Verletzungsgefahr erhöhte und besonders zu beachten gewesen wäre. Daher hätte er nicht darauf vertrauen dürfen, dass sich die Arbeiter nicht in die Quere kommen und keiner vom Pickel des andern getroffen würde und sich am Kopf verletzen könnte. Ob er hätte bedenken können und sollen, dass sich die Ereignisse gerade so abspielen, wie sie sich in Wirklichkeit dann zugetragen haben, ist unerheblich. Denn dass die Geschehensabläufe in allen Einzelheiten voraussehbar waren, ist nicht erforderlich; es genügt, wenn sie wie hier in ihren wesentlichen Zügen hätten vorhergesehen werden können und müssen (E. 4.3.2).
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.strafprozess | 22. Juni 2006 — Gemäss einem heute online gestellten Urteil des Bundesgerichts (6P.1/2006 vom 09.06.2006) hat das Obergericht des Kantons Zürich…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 18. März 2005 — MG - Washington Schädigungen der DNA-Struktur durch radioaktive Strahlung oder giftige Substanzen gelten nach der Entscheidung R…
strafprozess | 13. Juli 2006 — In einem heute online gestellten Entscheid (Urteil 1P.227/2006 vom 30.06.2006) bestätigt das Bundesgericht die Verurteilung eine…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 6. Juli 2005 — CK - Washington. Im Fall John Mesman, Judy Mesman v. Crane Pro Service, Az. 043146, beurteilte das Bundesberufungsgericht des si…
swissblawg | 10. März 2008 — Der Beschwerdegegner hatte gegen seine Exfreundin auf Zahlung einer grösseren Summe geklagt; er begründete die Klage mit dem Argum…
InsoBlog.de | 11. Januar 2007 — Arbeiter aus Serbien waren auf Baustellen in Deutschland tätig. Dabei waren die Beschränkungen der Ausländerbehörde nicht einge…
strafprozess | 15. Juni 2007 — Das Bundesgericht kassiert einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Solothurn, das den Beschwerdeführer u.a. wegen Schändun…
swissblawg | 2. September 2009 — In einem Urteil im Bereich des Persönlichkeitsschutzes hat das BGer seine Rechtsprechung von BGE 124 III 72 ff. (" Eine Wiederholu…
strafprozess | 16. Juni 2008 — Das Bundesgericht hatte in einem heute online gestellten Urteil ( BGer 6B_30/2008 vom 30.05.2008) zu beurteilen, ob folgender …
swissblawg | 21. Juli 2009 — Beschwerdegegner X richtete im Namen der A-AG ein Konto auf Internetauktionsplattform I ein und bot im Auftrag von Y nicht vorhand…