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Freischuss erst nach 9 Semestern?

am 07.11.2007 von ElbeBlawg

Die Fraktion der Grünen (GAL) in der Hamburgischen Bürgerschaft möchte einen Antrag zur Änderung des JAG (Juristenausbildungsgesetz) einbringen. Danach hat die Fraktion vor, die Zeit bis zum “Freischuss” (Freiversuch für die Erste Jur. Prüfung) von 8 auf 9 Semester anzuheben, da durch den neuen Teil der universitären Prüfung sich die Examensbedingungen verändert haben.
Zur Begründung:
Da die meisten Studierenden mindestens sechs Semester benötigen, um alle zur Anmeldung zur Staatsprüfung notwendigen Leistungsnachweise und praktischen Studienzeiten zu erreichen, ergab sich die reale Möglichkeit, sich nach acht Fachse-mestern zur Prüfung anzumelden, wenn man engagiert studiert hat.
Nach der neuen Regelung des Staatsexamens muss die Schwerpunktbereichsprü-fung bereits bei der Anmeldung zum staatlichen Teil der Prüfung nachgewiesen wer-den. Bis dahin müssen die Studierenden also zwei Semester in ihrem jeweiligen Schwerpunkt studiert und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben. Die Prüfung besteht aus einer vierwöchigen Hausarbeit, einer Aufsichtsarbeit und einer abschließenden mündlichen Prüfung, zu der man geladen wird, wenn die beiden an-deren Teile bestanden wurden. Die Fristen für die Benotung der beiden schriftlichen Leistungen beträgt …

Freischuss in Hamburg nun nach 9 Semestern

ElbeBlawg / Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, verabschiedet die Hamburgische Bürgerschaft morgen einen Antrag der GAL-Fraktion, wonach der “Freischuss” wegen der veränderten Modalitäten der universitären Schwerpunktbereichsp…

KO in der ersten Runde

Juristisches und Sonstiges / Geht es nach dem Willen der Wiener Fakultät, wird ab Herbst die Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden als erste Prüfung bestanden werden müssen, ehe die Studierenden in anderen Fächern antreten dürfen. Das sieht eine neue Stu…

Das Schwerpunktbereich - Special

Law, my Life and more / Laut §2 Abs.3 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein - Westfalen (JAG - NW) vom 11. März 2003 sollen die neu eingerichteten Schwerpunktbereiche (SPB) dazu dienen, die Fähigkeit eines Examenskandidaten nachzuweisen, vertieft wissensc…

Mündliche Prüfung: Kopf hoch!

Law Lounge / Wie oft hört man vor der mündlichen Prüfung, man solle sich keine Sorgen machen, es sei alles nicht so schlimm, wie man es denke, die Prüfer seien doch auch nur Menschen, und und und. Trotzdem haben natürlich viele am Morgen vor der Prüfung ein…

Unwilliger Gesichtsausdruck des Prüfers in der (mündlichen) Steuerberaterprüfung verletzt nicht den Grundsatz der Chancengleichheit.

Rechtblog / Das FG Rheinland-Pfalz, das nicht nur für das Steuer- und Kindergeldrecht, sondern auch für berufsrechtliche Angelegenheiten der Steuerberater (u.a. Prüfungsentscheidungen der Steuerberaterprüfung) zuständig ist, hat mit Urte…

Verbesserungsversuch für das 2. Examen in Hamburg eingeführt

ElbeBlawg / Wie der Personalrat für Referendare mitteilt, hat die Hamburgische Bürgerschaft als letztes der drei GPA-Bundesländer (Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen) der Einführung des Verbesserungsversuchs für das zweite Staatsexam…

WPK: Mehr als zwei Drittel der Kandidaten im WP-Examen erfolgreich

STEUERRECHT / Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer (Prüfungsstelle) hat gestern (28. Februar 2007) ihren Bericht zu den Berufsexamina 2006 veröffentlicht. 678 Kandidaten haben eines der Berufsexamina für die P…

BVerwG 3 C 8.06 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission; Kollegialentscheidung; Mehrheitsprinzip; Durchschnittsprinzip; Beurteilungsspielraum; maßgeblicher Zeitpunkt; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage.…

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