Freischuss erst nach 9 Semestern?
am 07.11.2007 von ElbeBlawg
Die Fraktion der Grünen (GAL) in der Hamburgischen Bürgerschaft möchte einen Antrag zur Änderung des JAG (Juristenausbildungsgesetz) einbringen. Danach hat die Fraktion vor, die Zeit bis zum “Freischuss” (Freiversuch für die Erste Jur. Prüfung) von 8 auf 9 Semester anzuheben, da durch den neuen Teil der universitären Prüfung sich die Examensbedingungen verändert haben.
Zur Begründung:
Da die meisten Studierenden mindestens sechs Semester benötigen, um alle zur Anmeldung zur Staatsprüfung notwendigen Leistungsnachweise und praktischen Studienzeiten zu erreichen, ergab sich die reale Möglichkeit, sich nach acht Fachse-mestern zur Prüfung anzumelden, wenn man engagiert studiert hat.
Nach der neuen Regelung des Staatsexamens muss die Schwerpunktbereichsprü-fung bereits bei der Anmeldung zum staatlichen Teil der Prüfung nachgewiesen wer-den. Bis dahin müssen die Studierenden also zwei Semester in ihrem jeweiligen Schwerpunkt studiert und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben. Die Prüfung besteht aus einer vierwöchigen Hausarbeit, einer Aufsichtsarbeit und einer abschließenden mündlichen Prüfung, zu der man geladen wird, wenn die beiden an-deren Teile bestanden wurden. Die Fristen für die Benotung der beiden schriftlichen Leistungen beträgt …
Freischuss in Hamburg nun nach 9 Semestern
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Bundesverwaltungsgericht / Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission; Kollegialentscheidung; Mehrheitsprinzip; Durchschnittsprinzip; Beurteilungsspielraum; maßgeblicher Zeitpunkt; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage.…
» Jura-Studium - Jura studieren in Hamburg - Studium der Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg
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