Prozessbeginn um Totschlag und versuchten Mord
Anwalt & Strafverteidiger Blog | 3. Januar 2012 — Angriff / Fußtritte / Totschlag / versuchter Mord / Zeugen / Sachverständige / Festnahme / Untersuchungshaft Vor dem Landgeri…
Jugendstrafrecht / versuchte räuberische Erpressung / Jugendstrafe / versuchter Totschlag / Bewährung
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat fünf Mitglieder einer achtköpfigen Jugendbande wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu Jugendstrafen verurteilt.
Die Jugendlichen zwischen 17 und 19 sind nachts durch Nürnberg gezogen und schlugen wahllos auf Passanten ein. Sie starteten am Hauptbahnhof mit dem Angriff auf einen 19- und einen 20-jährigen. Später griffen sie einen 26-jährigen Mann an, der mit Freunden einen Junggesellenabschied feierte. Der Mann wurde besonders schwer im Gesicht und am Schädel verletzt. Der vorsitzende Richter bezeichnete die Taten auf insgesamt acht Passanten als „stundenlange Gewaltorgie“.
Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage sogar von versuchtem Totschlag ausgegangen und forderte daher Strafen zwischen knapp zwei und viereinhalb Jahren.
Das Gericht verurteile fünf der Jugendlichen zu Jugendstrafen zwischen eineinhalb und knapp vier Jahren, nahm aber keinen versuchten Totschlag an. In drei der Fälle setzte das Gericht die Strafen auf Bewährung aus.
( Quelle: Süddeutsche online vom 01.10.2011 )
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Herr Dr. Böttner als Strafrechsverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht kümmert sich mit seiner Kanzlei in Hamburg und bundesweit um Mord, Totschlag und die Tötungsdelikte und Kapitalstrafsachen und vertritt Opfer und Täter.