Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt ?

Die TAZ aus Berlin berichtet, das der im Internet einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung wegen versuchten Betruges zum Nachteil der TAZ verurteilt habe.

Hintergrund ist die Pfändung und versuchte Verwertung der Domain taz.de durch Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, obwohl die zugrunde liegende Forderung bezahlt war.

Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen “Chaos” in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend.

Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: “Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben…

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Themen: Anwalt , Internet , Rechtsanwalt , Eisenberg
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 12. September 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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