Latein im Alltag: Der Lebenslauf
Jurakopf | 10. März 2008 — Jeder kennt es, vor allem Juristen nutzen es: “curricilum vitae”. Der gemeine Bürger schreibt “Lebenslauf”, uns Juristen ist da…
„…Wenn ein Saal voller Arbeitsrechtler während eines Vortrags immer wieder nervös am Smartphone nestelt, ist etwas im Busch…“
Endlich schreibt einer mal die Wahrheit, hier die FAZ online. Ob die Leute dort aber wirklich eine klare Vorstellung haben, was Juristen dazu bewegen könnte (Termin im Fitnesstudio, Abendessen, Facebookstatus aktualisieren, die neue Blogsoftware ausprobieren, endlich Blackberry Messenger aktivieren…) ist aber zweifelhaft. Die Zeitung meint nämlich, die hätten „auf ein Signal aus Luxemburg gewartet…“.
Das erklärt nichts.
Ich selbst habe noch nie auf ein Signal aus Luxemburg gewartet und mir ist wirklich entgangen, dass der EuGH angeblich schon über die Frage verhandelt hat, die doch alle Juristen ans Smartphone treiben soll (Diskussion zu iPhone vs. Blackberry hier bei Scherer & Körbes): Wenn ich einen Bewerber ablehne, muss ich ihm sagen, warum? Nur, damit er mich dann verklagen kann?
Gemeint ist ein Auskunftsanspruch, dem ein Bürokratentraum zugrunde liegt. Das AGG verbietet es bei Strafe eines Schadensersatzes, Leute aus bestimmten Gründen nicht einzustellen. Da kommt man ja mit. Nur leider kriegen die oft eine Absage, in der nur steht, dass man sich für jemand anderen entschieden habe. Weitere Begründung: Minus. Nicht das Ossi-Minus. Es kommt selten vor, dass man solche Vermerke auf Bewerbungen findet, und die vermeintliche Eindeutigkeit relativiert sich oft schnell.
Als, das soll so ablaufen – wenn es einen Auskunftsanspruch gäbe:
(Bewerberin, per e-mail:)
„…Hallo Fast-Chef – warum haben Sie mich eigentlich nicht genommen? Mein Staatsexamen wies 16 Punkte auf. Kann mir nicht vorstellen, dass da jemand besser war als ich…ich weise auf meinen Auskunftsanspruch hin, Sie müssen es mir sagen!“
(Fast-Chef, vom Blackberry, er hat Wurstfinger:)
„…Frau Mufoßsi, haben Sie heute morgen mal in den spIgl gschaut?! Was fÜR eine fARbe habe Sie geesehen…sie sind shwartz – und Ihr Name, denn kan ich mr auch nicht mErken…“
(BewerberinJ
„…M-f-o-s-i, nur zum Mitschreiben. Ich bin übrigens aus Ludwigsburg. Und die Farbe, die Sie meinen, ist schwarz. Was gibt es daran auszusetzen?…“
(Chef:)
„…ich bhabe nix ausetzen. Freuen Sie sic auff ihr baby…ich jetzt boarden nach München (sent from my wireless blackberry handheld device)…“
(Bewerberin:)
„Danke für Ihre ehrliche Auskunft. Ich weise darauf hin, dass Sie gegen mindestens zwei Kriterien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht haben (gedanklich: Du blöder Rassistenchauvi). Ich werde einen Anwalt beauftragen, um Ihre armselige Firma zu verklagen…Gesendet von meinem iPhone“
(Chef:)
„Out Of Office Auto Reply…Ich bin heute auf einer Dienstreise und am kommenden Montag wieder zu erreichen. Ich habe eingeschränkt…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Dezember 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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