Offene Haustür bei Gewerberäumen
Rechtslupe | 13. April 2010 — Bei Gewerberäumen gehört es regelmäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass die Hauseinganstür zu den gewerblichen …
Einen interessanten Fall hatte das Landgericht Itzehoe zu entscheiden:
Ein Zahnarzt (bzw. in der Folge seine Nachfolgerin) hatte Räumlichkeiten zum Betrieb einer Zahnarztpraxis angemietet.
Im Mietvertrag war in der als Anlage zum Mietvertrag unterschriebenen Hausordnung unter allgemeine Ordnungsbestimmungen bestimmt: Tierhaltung ist nur mit jederzeit widerruflicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Die Zugänge bleiben von (nicht ausgefüllt) Uhr abends bis (nicht ausgefüllt) geschlossen.
Bezüglich dieser beiden Bestimmungen kam es zum Streit:
1. Die geschlossenen Zugänge
Das Haus verfügte über eine Türschließanlage an der Haustür mit Gegensprechanlage. Die beklagte Zahnärztin hatte die Schlossfalle regelmäßig während der Betriebszeiten ihrer Praxis entriegelt, um den Patienten ungehinderten Zugang zur Praxis ohne vorheriges Klingeln an der Haustür zu ermöglichen. Seit Frühsommer 2008 wurde die Schlossfalle wieder verriegelt. Auf Beanstandung der beklagten Zahnärztin gegenüber der Hausverwaltung hatte der nun auf Räumung klagende Vermieter abgelehnt, die Eingangstür permanent offen zu halten. Die Vermieter hatten zwischenzeitlich die Schlossfalle gegen eine solche ohne Entriegelung austauschen lassen. Die beklagte Zahnärztin hatte sich mit Anwaltschreiben bereit erklärt, die Schließung der Tür bei Einbau einer elektronischen Türsteuerung durch die Vermieter zu dulden; dies haben die Vermieter abgelehnt.
2. Der nicht geduldete Hund
Die Vermieter beanstandeten auch, daß die Zahnärztin – zwar zunächst im Einverständnis mit den Vermietern – für eine kurze Zeit während der Betriebszeiten ihrer Zahnarztpraxis einen Hund in den angemieteten Räumlichkeiten hatte. Mit Mail vom 5. Juni 2007 widersprachen die Vermieter der Fortsetzung der Hundehaltung in den Praxisräumen.
Die Vermieter haben sodann das Mietverhältnis gekündigt und bei Gericht Räumungsantrag gestellt und hilfsweise Entfernung des Hundes und Unterlassung, die Haustür offen zu halten.
Das Landgericht Itzehoe hat die Räumungsklage abgewiesen und auf die Widerklage der Zahnärztin die Vermieter verurteilt, zu dulden, dass die Zahnärztin die Hauseingangstür so stellt, dass während der Öffnungszeiten ihrer Zahnarztpraxis durch einfaches Stoßen geöffnet werden kann.
Das Gericht begründete seine Entscheidung im wesentlichen wie folgt:
“Nach § 543 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, ein solcher liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Eine hiernach erforderliche wesentliche Verletzung einer mietvertraglichen Pflicht seitens d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. Oktober 2009 auf http://www.raschlosser.com.
Rechtslupe | 13. April 2010 — Bei Gewerberäumen gehört es regelmäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass die Hauseinganstür zu den gewerblichen …
www.rechtsklarheit.de | 21. Januar 2010 — Der BGH (Urt. v. 20.01.2010 – VIII ZR 50/09) hat seine Rechtsprechung zum Farbdiktat in den Schönheitsreparaturkla…
Rechtsanwalt Marek Schauer | 21. Februar 2010 — Da sich die Grundrechte - hier vor allem der Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG - nicht unmittelbar im Zivilrecht niederschlagen,…
Rechtsanwalt News | 23. Juli 2008 — Viele Mieter wollen Haustiere in der von ihnen gemieteten Wohnung halten. Die meisten umfangreicheren Standardmietverträge enth…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 15. Mai 2008 — Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses kann vorliegen, wenn dem gewerblichen Mieter der vertragsgem…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 2. Juli 2009 — Zieht ein Mieter wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs aus einer Mietwohnung aus, kann er unter bestimmten Voraussetzungen einen …
www.rechtsklarheit.de | 6. November 2009 — Viele Vermieter verlangen von dem potentiellen Mieter die Bestätigung des alten Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen. Für …
RA-Blog | 23. Januar 2006 — Am 03.01. hatte mich ein Mandant gefragt, ob ihm sein Vermieter die Haltung zweier Dackel(s) im angemieteten Haus untersagen dü…
Miete und Pferde in Koblenz und um zu | 4. Mai 2009 — Aus § 535 BGB hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Daraus ergibt sich sein -eigens…
fachanwaltsliste.de | 18. Februar 2010 — Urteil vom 17. Februar 2010 – VIII ZR 104/09 AG Düren, Urteil vom 4. November 2008 – 46 C 303/08 LG Aachen, Urteil vom 9. A…