Freie Software und das Recht II

Nach einem Bericht der Plattform http://gpl-violations.org verletzt das heute in den Handel gekommene Lidl-Notebook der Marke TARGA durch die Beigabe der Software "TARGA Quick Media" die sog. Gnu General Public License (GPL). Software die unter dieser Lizenz veröffentlicht wird, darf zwar unentgeltlich weiter verbreitet werden, doch ist diese Erlaubnis an Bedingungen geknüpft. So muß beispielsweise jeder Empfänger der Software verpflichtet...



Quelle: DPMS INFO (2. Juni 2005)

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Themen: Freie Software

Erschienen 2. Juni 2005 bei http://oby.de.

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