Freie Fahrt für Kiffer?

Das wird für viele "Erwischte" einen Hoffnungsschimmer am Horizont aufleuchten lassen. Wenn der letzte Joint lange genug zurück liegt, könnte möglicherweise eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogen schwierig werden. Eine Fahrt unter Drogeneinfluss ist nicht in jedem Fall strafbar. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.

Denn nach dem Richterspruch ist selbst eine fahrlässige Tat ausgeschlossen, wenn zwischen der Fahrt und dem Genuss der Drogen eine längere Zeit liegt, so dass der Betroffene nicht mehr mit Nachwirkungen rechnen musste.

Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Beschluss die Verurteilung eines Autofahrers auf. Das Amtsgericht Neustadt/Weinstraße hatte den Mann wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt. Der Verurteilte hatte Cannabis konsumiert und bei einer Kontrolle den Grenzwert der zulässigen Menge im Blut überschritten. Allerdings machte er geltend, der letzte Cannabis-Konsum liege m…

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Themen: Konsum

Erschienen 16. Januar 2009 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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