Freiburg kämpft gegen sein Bermuda-Dreieck, blamiert sich und wird doch zum Vorbild

Wenn es um Innenstädte geht, ist mal wieder Kampf angesagt: in erster Linie gegen eine wirtschaftliche Verödung am Abend. Freiburg hat es geschafft: Burger King, McD und ein paar Clubs bringen ein wenig Leben in die Fußgängerzone. Leider hat dieser wirtschaftlich attraktive Faktor den Preis, dass zur allgemeinen Verwunderung Menschen plötzlich da sind, junge Menschen sogar. Sie stehen herum, sie reden miteinander und manchmal kommt es auch zum Streit. So wie in den Villen am Rande der Stadt halt bei den gesetzteren Jahrgängen, aber die sind ja glücklicherweise im Dunkelfeld und überdies trinken diese ihren Rotwein einfach so. Zurück zum jugendlichen Gesindel: Ihnen gilt es Manieren beizubringen, sie sollen in die Clubs gehen, davor oder danach in den Kneipen was essen und trinken und dann schnurstracks und ohne Mucks nach Haus. Eine Polizeiverordnung muss her, die ein Trinkverbot in der Öffentlichkeit im Bermudadreieck statuiert. Diese Polizeiverordnung ist dreierlei: rechtlich äußerst fragwürdig, nach kriminologischen Erkenntnissen nicht angezeigt und atmosphärisch verheerend. Zur rechtlichen Legitimation muss die öffentliche Ordnung herhalten, die überraschenderweise nur von einem kleinen Teil der öffentlich-rechtlichen Literatur als verfassungswidrig gebrandmarkt wird. Ferner wird auf § 118 OWiG verwiesen, eine Norm, in der von einer grob ungehörigen Handlung mit einer Eignung die Rede ist, die Allgemeinheit zu belästigen bzw. die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Das OWiG hat hier offensichtlich jede verfassungsrechtlichen Skrupel in die Ecke gestellt, um ein Instrumentarium für opportunes Verhalten in die Hände zu bekommen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann allen drei Stufen Erfolg vermelden: nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne. Die kriminologische Scheinbasis muss die Polizei selbst liefern, die mit einem wüsten Zahlenwerk und einer Reduktion der Komplexität (Alkohol führt zur Delinquenz) jedem verantwortungsvollen Wissenschaftler alternativ wahlweise Schweißperlen auf die Stirn ruft oder ihn zu einem resignativen Schulterklopfen veranlasst. Evaluiert werden soll das Ganze praktischerweise wiederum von der Polizei. Wir kennen derartige inzestuösen Verfahrensweisen von den Sicherheitsgesetzen. Für die Nostalgiker unter uns: Es gab mal eine Zeit, in der man sich bei Eingriffen des Staates zumindest von der Idee her fragte, ob es dieser wirklich bedürfe oder ob man die BürgerInnen in Ruhe lassen solle. Und die “Beweislast” lag beim Staat. OB Salomon gibt nun die neue Richtung vor: Er wisse nicht, ob die Verordnung was bringe, hoffe es aber. Das nennt man proaktiv. Die Wirtschaft klatscht. Und Freiburg wird wieder mal zum Verkaufsschlager: Nur schade, dass Magdeburg, Berlin, Hamburg & Co. nicht für die Übernahme zahlen müssen.

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Themen: Burger King

Erschienen 2. Februar 2008 auf http://www.smartnuts.com/.

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