Goodwill im Zugewinnausgleich
scheidungsfix | 6. September 2011 — Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. Bei der Bewert…
Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen.
Bei der Bewertung des Goodwill ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. Der Unternehmerlohn hat insbesondere der beruflichen Erfahrung und der unternehmerischen Verantwortung Rechnung zu tragen sowie die Kosten einer angemessenen sozialen Absicherung zu berücksichtigen.
Von dem ermittelten Wert der Praxis sind unabhängig von einer Veräußerungsabsicht latente Ertragsteuern in Abzug zu bringen. Diese sind nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu bemessen, die am Stichtag vorlagen.
Inhalt[↑] Bewertung der Freiberufler-Kanzlei im modifizierten Ertragswertverfahren Der Goodwill einer Freiberufler-Kanzlei Individueller Unternehmerlohn Berücksichtung latenter Steuern Bewertung der Freiberufler-Kanzlei im modifizierten Ertragswertverfahren[↑]Für die Bewertung des Endvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive (Verkehrs-)Wert der Vermögensgegenstände maßgebend. Ziel der Wertermittlung ist es deshalb, die Praxis der Beklagten mit ihrem “vollen, wirklichen” Wert anzusetzen. Grundsätze darüber, nach welcher Methode das zu geschehen hat, enthält das Gesetz nicht. Die sachverhaltsspezifische Auswahl aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Methoden und deren Anwendung ist Aufgabe des – sachverständig beratenen – Tatrichters.
Der Bundesgerichtshof hat es für die Bewertung der Praxis eines Freiberuflers für sachgerecht erachtet, wenn eine Bewertungsmethode herangezogen worden ist, die von einer zuständigen Standesorganisation – hier der Bundessteuerberaterkammer – empfohlen und verbreitet angewendet wird. Diese Voraussetzungen liegen in Bezug auf das Ertragswertverfahren vor.
In den aktuellen Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis (Stand: 30.06.2010) wird deutlicher als in den am 25.01.2007 beschlossenen Hinweisen auf die unterschiedlichen Bewertungsanlässe eingegangen und ausgeführt, dass die zu ermittelnden Werte in Abhängigkeit von dem mit der Bewertung verfolgten Zweck zu sehen seien. In erster Linie würden Entscheidungswerte ermittelt, etwa Preisobergrenzen für einen potentiellen Erwerber oder Untergrenzen für einen Veräußerer. Insofern finde das Umsatzwertverfahren als Praktikerverfahren insbesondere bei der Praxisübertragung unter Lebenden Anwendung. Ziel sei dabei nicht die Ermittlung eines konkreten, richtigen Wertes, sondern einer Verhandlungsbasis für den zwischen den Vertragspartnern auszuhandelnden Kaufpreis. Das Ergebnis beruhe immer auf den im Verlauf der Bewertung getroffenen Annahmen, die im Fall einer Veräußerung von dem Praxisinhaber beeinflusst werden könnten. Im Fall der Wertermittlung für Zwecke des Zugewinnausgleichs gehe es dagegen nicht um eine Verhandlungslö…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. August 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
scheidungsfix | 6. September 2011 — Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. Bei der Bewert…
Unterhalt24 Blog | 5. September 2011 — Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. Bei der Bewert…
beck-blog | 10. Mai 2011 — Ein Zahnarzt ließ sich scheiden. Er musste nachehelichen Unterhalt zahlen und sollte nun auch noch Zugewinn zahlen. Er meinte, …
Unterhalt24 Blog | 15. März 2011 — Der Goodwill einer freiberuflichen Arztpraxis stellt einen ideelen Wert da, der sich aus mehreren Faktoren zusammensetzt. Im …
Rechtslupe | 9. März 2011 — Der Goodwill einer freiberuflichen Praxis ist als immaterieller Vermögenswert grundsätzlich in den Zugewinnausgleich einzubezie…
Meyer-Köring v.Danwitz | 11. März 2008 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. Februar 2008 - XII ZR 45/06 - über das Verhältnis von Zugewinnausgleich und U…
Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 27. Februar 2012 — Der Bundesgerichtshof hat in neuen Entscheidungen im Jahre 2011 die modifizierte Ertragswertmethode angewandt. Danach wird die …
Handakte WebLAWg | 31. März 2008 — Das OLG Oldenburg hatte geurteilt, dass Forderungen und Rücklagen der Praxis zum Vermögen des Mannes zählen – nicht aber Sachve…
Handakte WebLAWg | 8. Dezember 2008 — Im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. Zur …
Steuerpraxis | 29. Juli 2011 — Die aktuelle Rechtsprechung bekräftigt den Regelungsbedarf bei Unternehmerehen. Ein gerechter Interessensausgleich erfordert …