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Frei ab 18 !

am 19.10.2007 von http://rhgsig.wordpress.com

Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Anforderungen an Altersverifikationssystem für Internetzugang konkretisiert. Während im realen Leben die Alterskontrolle einfach zu bewältigen ist, stellt das Internet die Anbieter vor gewisse Probleme.
So haben die Länder aufgrund ihrer grundgesetzlichen Medienhoheit einen Staatsvertrag geschlossen. Dessen § 1 zeigt den Zweck dieses Vertragswerkes auf:
„§ 1
Zweck des Staatsvertrages
Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.”
Was hiernach unter unzulässigen Angeboten zu verstehen ist, regelt der § 4 :
„§ 4
Unzulässige Angebote
(1) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie
1. Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,
2. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a des Strafgesetzbuches verwenden,
3. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
4. eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen,
5. grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die …

Bundesgerichtshof : Keine effektive Barriere - Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang jugenschutzrechtlich unzureichend - Angabe von Ausweisnummer und Kontodaten genügt nicht.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 – Az. I ZR 102/05 – ueber18.de; Vorinstanzen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Mai 2005 – Az. I-20 U 143/04, LG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juli 2004 – AZ. 12 O 19/04 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständ…

BGH: ueber18.de - Zur Frage der (wettbewerbsrechtlichen) Haftung desjenigen, der mittels Hyperlinks den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten eröffnet und zu den Anforderungen an ein Altersverifikationssystems im Internet.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er…

BGH (I ZR 102/05) : Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend

Recht für Verbraucher / Bundesgerichtshof: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I.Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht…

BGH: Strenge Anforderungen an Altersverifikationssysteme - ueber18.de

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 – I ZR 102/05 ueber18.de Der BGH hat mit Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 102/05 entschieden, dass Altersverifikationssysteme im Internet nur dann den Erfordernissen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)…

BGH: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal-…

Die Darstellung von Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung verstößt gegen Jugendschutzrecht!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Prüfausschuss der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten – KJM ging im Jahre 2006 gegen den Betreiber einer Internetpräsenz vor, weil auf dieser Darstellungen von Minderjährigen in unnatürlich geschlech…

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