freenetPhone rügt "mangelnde Sorgfalt" der geneppten Verbraucher - Verbraucher selbst schuld?

Verbraucher selbst schuld? freenetPhone rügt „mangelnde Sorgfalt“ der geneppten Verbraucher Bereits Ende des vergangenen Jahres warnte die Verbraucherzentrale vor den unseriösen Geschäftspraktiken von freenetPhone beim „Kundenfang“ in mehreren Einkaufszentren Sachsen-Anhalts. Ahnungslose Verbraucher wurden in Gewinnspiele verwickelt. Egal ob „rubbeln“ oder „raten“ - Gewinner von 30 Freiminuten zum Telefonieren waren alle. In Gewinnerlaune leisteten die Verbraucher anschließend die verlangten Unterschriften, ausgehändigt bekamen sie jedoch nichts. Was tatsächlich hinter diesem „Gewinn“ stand, wurde viel später klar. Erst mit Erhalt der Telefonrechnung oder einem Begrüßungsschreiben als neuer Kunde war erkennbar, wofür die geleisteten Unterschriften standen. Ein Preselection-Vertrag, bei dem die dauerhafte Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen anderen Anbieter - hier freenetPhone - erfolgt, war unterschrieben und die Telekom mit der Umstellung des Telefonanschlusses beauftragt worden. Da es sich in diesen Fällen jedoch um so genannte Haustürgeschäfte handelt, kann der Verbraucher den Vertrag widerrufen. Derartige Widerrufsschreiben werden von freenetPhone jedoch als verspätet zurückgewiesen und als Kündigungen für einen späteren Zeitraum vorgemerkt. Hier irrt freenetPhone jedoch gewaltig! Die 14tägige Widerrufsfrist beginnt erst mit Aushändigung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Eine solche haben die geneppten Verbraucher jedoch bei Unterschriftsleistung nicht erhalten. Der Gipfel der Unverschämtheit ist jedoch der Satz…

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Themen: Verbraucher , Schuld , Sachsen , Raten

Erschienen 2. Februar 2007 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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