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Freedom for Links

am 24.04.2006 von ElbeBlawg

Wer auf seiner Homepage Links zu gesperrten Webseiten mit verbotenen Inhalten setzt und diese dadurch seinen Besuchern zugänglich macht, macht sich nicht in jedem Fall strafbar. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach einen Kommunikationsdesigner frei, obwohl dieser auf seiner Homepage Links zu Seiten mit rechtradikalen Inhalten gesetzt hatte, die sodann durch bloßes Anklicken aufgerufen werden konnten. Der Designer habe sich von den strafbaren Inhalten erkennbar distanziert, argumentierten die Richter, betonten aber gleichzeitig, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.
OLG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2006 (Az: 1 Ss 449/05)
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte einen den 33-jährigen Designer Alvar Freude unter anderem wegen Verbreitens von Propagandamitteln und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Zugänglichmachens volksverhetz- ender Schriften angeklagt. Der Angeklagte tritt für ein „freies, unzensiertes“ Internet ein und hatte auf seiner eigenen Homepage zu Informationszwecken eine über …

Strafbarkeit der Inhalte einer Internetseite

Handakte WebLAWg / Wegen der Verbreitung unter anderem von Propagandamitteln sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss sich in der kommenden Woche ein Kommunikationsdesigner vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart verantworten. Wie eine Sprecherin…

Alvar Freude freigesprochen

Handakte WebLAWg / Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte einen 33 Jahre alten, in Stuttgart lebenden Kommunikationsdesigner u. a. wegen Verbreitens von Propagandamitteln und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Zugänglichmachens v…

OLG Stuttgart zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Links

Anwalt bloggt / OLG Stuttgart Urteil v. 24. April 2006 - 1 Ss 449/05 Das OLG Stuttgart bescäftigt sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Homepagebetreibers. Es hat im Vorliegenden Fall zwar den Freispruch bestätigt, weist aber gleichzeitig darauf hi…

OLG Stuttgart: Odem.org - keine strafrechtliche Linkhaftung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte einen 33 Jahre alten, in Stuttgart lebenden Kommunikationsdesigner u. a. wegen Verbreitens von Propagandamitteln und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Zugänglichmachens v…

Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Links

Handakte WebLAWg / 1. Wer im Internet eine Dokumentation zur Sperrung von Links bereithält und diese mit Links zu Inhalten verfassungswidriger Organisationen versieht, von deren Inhalten er sich distanziert, ist gleichwohl grundsätzlich strafrechtlich für die Inhalt…

Strafprozess gegen Alvar Freude vor dem Landgericht Stuttgart

Jurabilis / Das Strafverfahren gegen Alvar Freude, den Autor der Online-Dokumentation zu den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen Webseiten, geht weiter: Am Mittwoch steht das erstinstanzliche Urteil gegen den Mediendesigner und Online-Aktivi…

STRAFBARE LINKS

LawBlog / Vor dem Amtsgericht Stuttgart findet am 7. Oktober die Verhandlung gegen Alvar Freude statt. Ihm wird vorgeworfen, durch das Setzen von Links auf Seiten mit rechtsradikaler Propaganda, diese Propaganda verbreitet zu haben. Allerdings setzt sich Freud…

Linkhaftung vor dem Amtsgericht Stuttgart

LAWgical / Vor dem Amtsgericht Stuttgart findet am 7. Oktober die Verhandlung gegen Alvar Freude statt. Ihm wird vorgeworfen, durch das Setzen von Links auf Seiten mit rechtsradikaler Propaganda, diese Propaganda verbreitet zu haben. Eine kritische Seite zur D&…

Alvar Freude: Das Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart

blat.antville: Simons Blawg / Soeben wurde bei jurpc das Urteil des OLG Stuttgart vom 26.04.2006 (pdf, 12 Seiten) veröffentlicht, mit dem Alvar Freude vom Vorwurf der Verbreitung von Propagandamitteln, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der V…

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