Strafbarkeit der Inhalte einer Internetseite
Handakte WebLAWg | 20. April 2006 — Wegen der Verbreitung unter anderem von Propagandamitteln sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss sich in der…
Wer auf seiner Homepage Links zu gesperrten Webseiten mit verbotenen Inhalten setzt und diese dadurch seinen Besuchern zugänglich macht, macht sich nicht in jedem Fall strafbar. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach einen Kommunikationsdesigner frei, obwohl dieser auf seiner Homepage Links zu Seiten mit rechtradikalen Inhalten gesetzt hatte, die sodann durch bloßes Anklicken aufgerufen werden konnten. Der Designer habe sich von den strafbaren Inhalten erkennbar distanziert, argumentierten die Richter, betonten aber gleichzeitig, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.
OLG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2006 (Az: 1 Ss 449/05)
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte einen den 33-jährigen Designer Alvar Freude unter anderem wegen Verbreitens von Propagandamitteln und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Zugänglichmachens volksverhetz- ender Schriften angeklagt. Der Angeklagte tritt für ein „freies, unzensiertes“ Internet ein und hatte auf seiner eigenen Homepage zu Informationszwecken eine …
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. April 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.
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Jurabilis | 13. Juni 2005 — Das Strafverfahren gegen Alvar Freude, den Autor der Online-Dokumentation zu den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf …
LawBlog | 29. September 2004 — Vor dem Amtsgericht Stuttgart findet am 7. Oktober die Verhandlung gegen Alvar Freude statt. Ihm wird vorgeworfen, durch das Setze…
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blat.antville: Simon's Blawg | 30. August 2006 — Soeben wurde bei jurpc das Urteil des OLG Stuttgart vom 26.04.2006 (pdf, 12 Seiten) veröffentlicht, mit dem Alvar Freude vom Vorwu…
blat.antville: Simon's Blawg | 7. Oktober 2004 — "Sind Links auf unerwünschte Seiten (immer) strafbar? - oder kommt es auf den Kontext an?" fragt Alvar Freude rhetorisch, und gibt…