Frauen scheitern mit US-Milliardenklage gegen Wal-Mart

Dem Wahnsinn wurde Einhalt geboten, die Entscheidung des US.Supreme Courts (bei welchem Herr Prof.Nietzer und Herr Römer als auch US-Anwälte zugelassen sind) ist zu begrüßen und schafft Rechtssicherheit auch für deutsche Unternehmen in den USA. Hier die Original-Entscheidung: Entscheidung

Außerdem Auszug aus dem Handelsblatt, 20.Juni 2011: Streit um angebliche Diskriminierung Das hätte für den weltgrößten Einzelhändler teuer werden können: Eine Gruppe von Frauen wollte mit einer Sammelklage gegen Wal-Mart Milliarden erstreiten. Doch das oberste amerikanische Gericht grätscht dazwischen. Das oberste amerikanische Gericht hat im größten Anti-Diskriminierungsstreit der amerikanischen Rechtsgeschichte im Sinne des weltgrößten Einzelhändlers entschieden.

Die Richter des Supreme Court befanden, eine Sammelklage sei nicht zulässig. Eine Gruppe von Frauen wollte das Unternehmen im Namen von 1,5 Millionen ehemaligen und aktuellen Mitarbeiterinnen wegen Diskriminierung belangen. Wal-Mart hatte Milliardenschäden befürchtet.

Die Klage sei schlicht überdimensioniert, entschieden die Richter am Montag in Washington einstimmig und revidierten damit eine Entscheidung des zuständigen Berufungsgerichts in San Francisco. Die Aktie des Einzelhändlers stieg in New York um 1,2 Prozent.

In der 27-seitigen Begründung hieß es unter anderem, die Fälle hätten nicht genügend Gemeinsamkeiten, um als eine Klage behandelt werden zu können. Die Klägerinnen hatten die Bündelung mit dem Vorwurf begründet, der Konzern habe eine “zentralisierte Unternehmenskultur” geschaffen, die Frauen generell diskriminiere.

Gesamte Industrie blickte gebannt auf Wal-Mart. Der Streit um Wal-Mart galt als Präzedenzfall für die gesamte US-Industrie. Denn bei der Entscheidung in Washington ging es um die Frage, ob Klagen wegen sexueller Diskriminierung in Zukunft generell landesweit gebündelt und damit als Sammelklage gegen einen Konzern eingereicht werden können, obwohl die Fälle im Einzelfall voneinander abweichen.

Die Mitarbeiterinnen haben nun zwar die Möglichkeit, einzeln gegen Wal-Mart zu Felde zu ziehen, aber dabei steht für den Handelsriesen wesentlich weniger auf dem Spiel als bei einer der gefürchteten Sammelklagen. Wal-Mart ist der weltgrößte private Arbeitgeber mit mehr als zwei Mill…

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Themen: Streit , Supreme Court , San Francisco , Diskriminierung , German American Law , Us-anwalt , Us-gerichtsverfahren , Anerkennung Us.amerikanischer Gesellschaften , Us-zivilprozessrecht , Nietzer&häusler , Deutsch Amerikanisches Recht , Amerikanisches Unternehmensrecht , Wirtschaftskanzlei Heilbronn Franken , Deutsch-amerikanischer Wirtschaftsanwalt , Wal-mart

Erschienen 21. Juni 2011 auf http://www.usa-recht.de.

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