Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler in info also 2011, 270 zu Entscheidungen zur schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung bei Sanktionen

Bei Sanktionen ist, verstärkt nach der Neufassung des § 31 SGB II, bei der schriftlichen Belehrung auf eine individuel­le Belehrung zu achten (vgl. dazu grundsätzlich Berlit, Än­derungen zum Sanktionenrecht des SGB II zum 1. April 2011, info also 2011, 53-57). Wenn schon die schriftliche Belehrung rechtsfehlerhaft ist, weil sie aus der unübersicht­lichen Aneinanderreihung jedweder Sanktionsmöglichkei­ten und Mitwirkungspflichten besteht, dann ist auch nicht davon auszugehen, dass der Betroffene Kenntnis von den Sanktionsgrundlagen haben konnte. Diese verbreitete Un­kenntnis der konkreten Folgen wurde durch den sachver­ständigen Behördenvertreter Norbert Maul bei der mündli­chen Anhörung im Bundestagsausschuss zur Wirkung von Sanktionen am 6.6.2011 bestätigt. Selbstverständlich sagt auch die korrekte individuelle Be­lehrung wenig über die Begründung der Sanktion und die Berücksichtigung möglicher wichtiger Gründe der Betrof­fenen aus. Aber wenn selbst die Belehrung nicht korrekt erfolgt, dann ist das zumindest ein Indiz, dass weder die Kommunikation noch die »passgenaue« Vermittlung und Eingliederung funktioniert. Bedrückend ist, wenn bei Ent­scheidungen minderjährige Kinder zu den Mitbetroffenen gehörten. § 31 SGB II a.F. Anforderungen an eine schriftliche Rechtsfolgenbeleh­rung SG Detmold, Urt. v. 10.02.2010 - S 18 (22) AS 21/09 Leitsätze (der Redaktion): 1. Eine allgemeine Information und Übersicht über die Rechtsfolgen verschiedener Pflichtverletzungen erfüllt nicht die Voraussetzungen einer einzelfallbezogenen Rechtsfolgenbelehrung für eine Sanktion wegen Ver­weigerung der Arbeitsaufnahme. 2. Zur Problematik der Beweiskraft nachträglich herge­stellter Ausdrucke. § 31 SGB II a.F./n.F. Anforderungen an eine schriftliche Rechtsfolgenbeleh­rung SG Landshut, Beschl. v. 16.08.2011 - S 10 AS 536/11 ER Leitsatz (d…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Sgb II , Detmold , Norbert , Spindler

Erschienen 3. Februar 2012 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Anmerkung zu: Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler in info also 2011, 270 zu Entscheidungen zur schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung …

sozialrechtsexperte | 5. Februar 2012 — Auszug Berlit a.a.O.: Rechtsfolgenkenntnis statt Belehrung Der schriftlichen Belehrung über die Rechtsfolgen eines Pflichtverstoße…

BayLSG: Allgemeine Rechtsfolgenbelehrung genügt nicht

Roßkopf & Langhans | 5. Januar 2011 — Das Bayerische Landessozialgericht München weist zum wiederholten Male in einem von mir vertretenen Fall auf folgendes hin: E…

Neue Herausforderungen für ARGE

Schlosser Aktuell | 26. Februar 2010 — Die ARGEn müssen vor Sanktionen konkret, verständlich, richtig und vollständig belehren – so hat es dem JobCenter ARGE Dortmund…

Falsche Rechtsfolgenbelehrung macht Sanktionsbescheid rechtswidrig

sozialrechtsexperte | 10. September 2011 — Nach Auffassung des LSG Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.2011, - L 19 AS 1299/11 B ER - muss die Rec…

Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, denn der Antragsteller wurde vor der Pflichtverletzung bislang nicht darüber informiert, d…

sozialrechtsexperte | 29. September 2011 — Hierbei handelt es nicht um eine Klarstellung, sondern um eine konstitutive Verschlechterung zur bisherigen Rechtslage, auf die de…

Sanktionen müssen gut begründet sein

anwalt-kiel.com | 30. Januar 2011 — Vor einer Woche hatte ich schon einmal das Thema Sanktion hier im Blog (Thema war dort, dass Sanktionen innerhalb einer besti…

EGV Sanktion nur nach eindeutiger Rechtsfolgenbelehrung

anwalt-kiel.com | 19. Februar 2010 — Das Bundessozialgericht – B 14 AS 53/08 R – hat entschieden, dass die Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen…

Keine Sanktion ohne auf den einzelnen Hartz 4 Empfänger abgestimmte Rechtsfolgenbelehrung

anwalt-kiel.com | 25. Dezember 2009 — Das Sozialgericht Kiel – S 31 AS 91/09 ER – hat in einem von mir vertretenen Fall im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes b…

ALG II-Sanktionen nur nach konkreter Rechtsfolgenbelehrung

Rechtslupe | 4. Februar 2010 — Beziehern von Arbeitslosengeld II kann die Leistung wegen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung nur nach konkret…

Keine Kürzung bei schlechter Belehrung von Hartz IV Empfängern

anwalt-kiel.com | 3. Februar 2010 — Hartz-IV-Empfängern dürfen bei Pflichtverstößen Leistungen nur gekürzt werden, wenn sie zuvor konkret über die Folgen von Verst…