Frau haftet (doch) für Kind und Mann

Hier hatte ich noch von einem Urteil des AG Osterholz-Scharmbeck berichtet, wonach Eltern nicht für Telefongespräche ihrer Sprösslinge zu 0900-Nummern haften.

Für einen Internetanschluss mit dem Musik downgeloadet wurde, hat das OLG Köln nun Gegenteiliges entschieden:

Nach dem Urteil hat eine Frau aus Oberbayern nun 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen.

Im August 2005 waren vom Internetanschluss der Bayerin, wie spätere Ermittlungen ergaben, insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden, darunter auch viele ältere Titel wie z. B. von der Rockgruppe “The Who”. Die unterschiedlichen Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Titeln stehen den Musikfirmen EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland zu. Nachdem die IP‑Adresse des Internetanschlusses aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft der Bayerin zugeordnet worden war, ließen die Musikfirmen sie durch ihren Anwalt abmahnen, worauf sie sich zur Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen verpflichtete. Daraufhin nahmen die Musikfirmen sie auf Zahlung der Anwaltskosten für die Abmahnung in Anspruch. Die Anschlussinhaberin bestritt, dass sie selbst Musikstücke im Internet angeboten habe. Neben ihr haben noch ihr Ehemann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Jungen Zugang zu dem Computer gehabt.

Der für Urheberrechtsfragen speziell zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat den klagenden Musikfirmen wegen des unberechtigten Download-Angebots jetzt einen Anspruch auf Ersatz ihrer Abmahnkosten zuerkannt. Dabei hat der Senat offengelassen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses überwachen muss, dass andere Personen keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen.

Im konkreten Fall habe die Frau jedenfalls nichts dazu vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den Verstoß begangen haben könnte. Dazu wäre sie nach prozessualen Grundsätzen aber verpflichtet gewesen. So habe es etwa nicht ferngelegen, dass ihr Ehemann den Anschluss benutzt habe, da vielfach auch ältere Titel zum Download angeboten worden seien. Es sei darüber hinaus auch unklar geblieben, welches der Kinder den Anschluss genutzt haben könnte. Auch habe die Anschlussinhaberin nicht erläutert, ob hinreichende technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet gewesen seien, wie etwa eine Firewall, die einen Download hätte verhindern können, oder die Einrich…

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Eltern , Sony , Emi , Oberbayern , Ballmann

Erschienen 7. Januar 2010 auf http://richter-ballmann.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Köln zu unerlaubten (Musik-) Down-/Uploads

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 7. Januar 2010 — Nach einem Urteil des OLG Köln hat eine Frau aus Oberbayern wegen unerlaubter (Musik-) Down-/Uploads ihrer Familienangehörigen EUR…

OLG Köln: Familien-Stasi schützt Musikindustrie

LawBlog | 8. Januar 2010 — Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Filesharing-Prozess eine Frau aus Oberbayern verurteilt, 2.380,00 Euro Abmahnkosten neb…

Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 7. Januar 2010 — Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahn…

OLG Köln: Inhaberin eines Telefonanschlusses haftet bei illegalem Filesharing für Ehemann und Kinder

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 8. Januar 2010 — OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09 § 97 Abs. 1 UrhG Das OLG Köln hat ausweislich einer eigenen Pressemitteilun…

OLG Köln: Filesharing – Anschlussinhaber haftet für Ehegatten und Kinder

Bösel, Kohwagner & Kollegen | 7. Januar 2010 — Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Dezember 2009 (Az. 6 U 101/09) wurde die Beklagte aus Oberbayern verurteilt…

Haftung des Anschlussinhabers für illegalen Musiktausch

examensrelevant.de | 10. Januar 2010 — Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abma…

Oberlandesgericht Köln - Filesharing, Überwachungspflicht und Darlegungslast im Prozess

kLAWtext | 8. Januar 2010 — Pressemitteilung (pdf) vom 07. Januar 2010 des Oberlandesgericht Köln - Pressestelle - Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhab…

Ehefrauen haben auf ihre Männer zu achten!

Rechtslupe | 18. Januar 2010 — Die Inhaberin eines Telefon- und Internetanschlusses haftet auch für die hierüber vorgenommenen illegalen Musik-Downloads ihres…

Filesharingurteil des OLG Köln: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder

LBR-Blog | 7. Januar 2010 — Wie einer Pressemitteilung des Oberlandgerichts Köln vom heutigen Tage zu entnehmen ist, hat der dortige 6. Zivilsenat der M…

RA Exner zu OLG Köln: Unerlaubter Musikdownload – Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder

§§ Jur-Blog.de §§ | 12. Januar 2010 — Die Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09) ist enttäuschend und bietet vielfältigen Anlass zur Disku…