Französisches und deutsches Arbeitsrecht: Der befristete Arbeitsvertrag
Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich stellt der unbefristete die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses dar. Beide Rechtssysteme sehen jedoch
unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages vor.
Wann darf der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem unterzeichnen?
Im französischen darf ein solch
befristeter Vertrag (contrat à durée déterminée- Abk.: CDD) unter Angabe ganz bestimmter, zeitlich begrenzter Aufgaben, jedoch
maximal für achtzehn Monate vereinbart werden. Das französische Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) nennt unter anderem die Fälle der
Vertretung eines anderen Arbeitnehmers sowie der vorübergehenden erhöhten wirtschaftliche Aktivität des Unternehmens. Der Arbeitgeber
darf keinen Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag einstellen, wenn die gesetzlich aufgelisteten Fälle nicht zutreffen.
In Deutschland unterscheidet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zwei mögliche Befristungen:
Die Sachgrundbefristung: Der Grund der Befristung stellt die Grundlage des Vertrages dar. Die Besonderheit hierbei liegt darin,
dass der Vertrag nicht an zeitliche Grenzen gebunden, sondern solange gültig ist, wie der Grund für die befristete Anstellung vorliegt.
Wie in Frankreich kann also auch in Deutschland ein Arbeitsvertrag befristet werden, wenn ein vorübergehender Bedarf an der
Arbeitsleistung besteht oder wenn ein anderer Arbeitnehmer vertreten werden muss. Neben diesen Gründen nennen andere Gesetze zahlreiche
weitere Möglichkeiten. Die kalendermäßige Befristung (Art. 14 II TzBfG). Hierbei ist es, im Gegensatz zum französischen Recht, nicht
notwendig einen vom Gesetz vorgesehenen Sachgrund festzulegen. Hierfür hat der Gesetzgeber jedoch eine Maximaldauer vorgesehen.
Welche Formvorschriften sind beim Abschluss vom befristeten Arbeitsvertrag zu beachten?
Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich muss ein befristeter Arbeitsvertrag schriftlich verfasst werden. Bei Verstoß gegen
dieses Schriftformgebot gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das französische Arbeitsrecht ist hierbei besonders
formell.
Grundsätzlich wird in beiden Ländern ein Vertrag, welcher die Bestimmungen zu dem befristeten Arbeitsvertrag verstößt, als
unbefristeter Arbeitsvertrag unqualifiziert.
Was passiert am Ende des befristeten Arbeitsvertrages?
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet sowohl im deutschen als auch im französischen Arbeitsrecht grundsätzlich mit Ablauf der
vorgesehenen Dauer, bzw. in Deutschland unter Umständen mit Erreichen des festgelegten Zwecks.
Nach französischem Arbeitsrecht wird grundsätzlich mit Ablauf der Vertragsdauer eine Abfindung (indemnité de pré…
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