Frankreichs Verfassung hilft Homo-Paaren nicht

In Frankreich ist Ehe rechtlich eine Sache zwischen Mann und Frau. So steht es im Code Civil, und so hat es der Cour de Cassation erst 2007 ausdrücklich bestätigt.

Heute hat der französische Verfassungsgerichtshof klar gemacht, dass da auch die Verfassung nichts hilft.

Grund: Die Homo-Ehe einzuführen, sei eine politische Entscheidung und entziehe sich der Kompetenz des Conseil Constitutionel. Außerdem könnten Homo-Paare nach französischem Recht auch so zusammenleben, oder wie es auf französisch so schön heißt,

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Themen: Frankreich , Familie , Homo , Karlsruhe , Paare , Verfassungsgerichtshof , Ehe , Verfassungspolitik , Was Die Anderen Machen , Gleichheit , Homo-ehe

Erschienen 28. Januar 2011 auf http://verfassungsblog.de.

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Conseil Constitutionnel - Décision n° 2010-92 QPC du 28 janvier 2011

Site officiel du Conseil Constitutionnel de la République Française


Frankreichs Verfassungsrat hält an Verbot von Homo-Ehe fest (Politik, International, NZZ Online)

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