Frankreich: Verfassungswidrig: Internet kann doch nicht bei Urheberrechtsverletzungen gekappt werden ("Three Strikes Out")

Der französische Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) hat ein Gesetz für rechtswidrig erklärt, das Raubkopierer vom Internet aussperrt („Three Strikes you are out" - Loi HADOPI). Das im Mai verabschiedete Gesetz verstoße gegen die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, befanden die Richter am Mittwochabend in Paris. Das Gericht meint, die darin enthaltene Kommunikationsfreiheit umfasse auch die Freiheit des Zugangs zum Internet. Gleichwohl kündigte die frz. Regierung an, an dem umstrittenen Gesetz (Art. 5 et 11 de la loi "Création et Internet") festhalten zu wolle…

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Themen: Frankreich , Paris , Three Strikes , Urheberrechtsverletzungen

Erschienen 11. Juni 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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Conseil Constitutionnel - Communiqué de presse

Site officiel du Conseil Constitutionnel de la République Française


Hadopi : le Conseil constitutionnel inflige un sérieux revers à Nicolas Sarkozy - Politique - Le Monde.fr

Le Monde.fr - Les "sages" ont censuré le volet sanction de la loi "Création et Internet".