Frankreich : Verbreitung von Fotos einer Mode-Show im Internet

Das oberste Strafgericht in Frankreich hat am 05 Februar 2008 eine wichtige Entscheidung angekündigt, welche die Grundprinzipien des Urheberrechtes im Hinblick auf das Verbreiten von Werken im Internet betrifft. Drei Journalisten hatten die Erlaubnis, an einer Mode-Show in Paris teilzunehmen und dabei zu fotografieren. Kurz nach der Show hatten sie ihre Fotos einem Unternehmen gesendet, welches diese sofort auf seiner Website veröffentlichte. Das Modehaus, das die Mo…

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Themen: Praxistipps , Paris

Erschienen 18. März 2008 auf http://www.mode-und-recht.de.

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