Musterkläger im Telekom-Prozess benannt
Handakte WebLAWg | 31. Juli 2006 — Im millionenschweren Schadenersatzprozess unzufriedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom hat das Oberlandesgericht Frankfur…
Der millionenschwere Schadensersatzprozess enttäuschter Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom AG geht in eine Zwischenrunde. Das Landgericht Frankfurt hat eine bereits seit längerem angekündigte Musterklage bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Frankfurt, per Beschluss vorgelegt.
Gerichtssprecher Stefan Möller bestätigte am Donnerstag weiterhin Informationen des Tübinger Rechtsanwaltbüros Tilp, dass nur Fragen um den dritten Börsengang der Telekom aus dem Jahr 2000 erörtert werden. Mit einer zweiten Vorlage zum zweiten Börsengang der Telekom sei daher zu rechnen.
Die Musterklage ist eine verbindliche Vorklärung rechtlicher Fragen, bevor die erste Instanz überhaupt ihr Urteil gefällt hat. Die übrigen K…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Juli 2006 auf http://log.handakte.de/.
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