Koran erlaubt eheliche Gewalt, Amtsgericht Frankfurt nicht
RA-Blog | 21. März 2007 — Spiegel Online berichtet, dass das Amtsgericht Frankfurt dem Befangenheitsantrag gegen eine Richterin stattgegeben hat, die eine w…
Nachdem sie eine Härtefallscheidung mit Verweis auf ein im Koran vorgesehenes Züchtigungsrecht abgelehnt und damit Empörung bei den Medien ausgelöst hatte, lässt die Richterin am Amtsgericht Frankfurt nun über den Pressesprecher des Gerichts, Bernhard Olb, ihr Bedauern mitteilen: Sie sei "entsetzt über die Reaktion", die der Fall hervorgerufen habe, (...). Ihr sei die politische Tragweite und Sprengkraft ihrer Erklärung nicht bewusst gewesen. Keinesfalls, so Olb, habe sie aber mit ihrem Verweis auf religiöse Regeln diese auch billigen wollen: "Das war nie ihre Intention. Im Rückblick versteht sie es selber nicht." Kurzum: "Sie bedauert ihren Fehler." (...) Aus ihrer Sicht sei aber mit dem Näherungsverbot für den Ehemann der Antragstellerin ausreichend Schutz geboten worden, erläuterte Olb weiter. (Spiegel Online) Das gegen den Ehemann laufende Ermittlungsverfahren sei der Richterin nicht bekannt gewesen, andernfalls hätte sie vielleicht anders entschieden. Die Richterin möchte derzeit keinen direkten Kontakt zu den Medien, da sie sehr belastet sei. Bereits vor zehn Jahren war sie ins öffentliche Interesse gerückt, nachdem ein Polizeibeamter in ihrem Richterzimmer seine Lebensgefährtin erschossen und auch auf die Richterin geschossen hatte, die aber unverletzt blieb. Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat eine dienstrechtliche Prüfung des Falles angekündigt. Vorher in diesem Blog: Koran erlaubt eheliche Gewalt, Amtsgericht Frankfurt nicht Danke an Erik Schmidt für den Link.
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