Fragwürdiges Urteil bestätigt
Oh. Mein. Gott.
Oder, wie es Prof. Henning Ernst Müller im beck-blog ausdrückt:
Das LG Landshut hat womöglich mit seiner Entscheidung verkannt, dass auch das Vertrauen in eine unparteiische Polizei und Strafjustiz
auf dem Spiel steht.
Wir wundern uns gemeinsam über eine Entscheidung des Landgerichts Landshut. Die Richter lehnen eine Wiederaufnahme des Mordfalls Rudi
Rupp ab. Der Bauer soll von seiner Familie durch Hammerschläge auf den Kopf ermordet und seine Leiche an die Hunde und/oder die
Schweine auf dem Hof verfüttert worden sein. Ein Prozess ohne Leiche. Deshalb stützte sich das Gericht bei der Urteilsfindung
maßgeblich auf die “Geständnisse” der Beschuldigten. Diese sollen die Tat so übereinstimmend und detailliert zugegeben haben, dass
man den Wahrheitsgehalt nicht anzweifeln könne.
Dummerweise wurde die Leiche des Bauern Anfang des Jahres gefunden. Er war in seinem Auto, das Fahrzeug war im Fluß versunken. Die
Schädeldecke war unversehrt, ebenso wenig war die Leiche von Schweinen oder Hunden angefressen. Die Fundstelle des Autos soll am
Nachhauseweg des Landwirts liegen, der zuletzt auf einer Feier gesehen worden war.
Die vom Gericht festgestellte Tatversion, auch was die Beseitigung der Leiche angeht, ist also widerlegt. Das Landgericht Landshut
stellt sich aber, so berichtet der Donaukurier, auf den Standpunkt, dann hätten die Famillienangehörigen den Landwirt halt anders
ermordet. Zum Beispiel durch Schläge auf den Kehlkopf. Ebenso sei es möglich, dass die Täter den bewusstlosen Bauern in sein Auto
verfrachtet und ihn dort versenkt hätten.
Immerhin, so die Zeitung, gebe es Hinweise, die gegen einen Unfall sprächen. Zum Beispiel die vom Gericht festgestellten Spannungen
in der Familie. Überdies habe die Leiche auf dem Beifahrersitz gekniet, der Automatikhebel habe auf “P” gestanden, der Zündschlüssel
sei nicht …
» Vollständiger Artikel