Fragwürdige polizeiliche Lauschangriffe auf Journalisten

Die Telefone von zwei Journalisten sowie die Kundenrufnummer der "Wolfsburger Allgemeinen Zeitung" sind im Jahr 2003 monatelang durch die Kripo überwacht worden. Angeblich wollte die Polizei damit den Verdacht erhärten, dass die Redakteure im Zusammenhang mit der Berichterstattung über 2 Kriminalfälle Polizisten bestochen hätten. Der Verdacht erwies sich letztlich als haltlos und die Ermittlungen wurden eingestellt. Unabhängig von der rechtlichen Fragwürdigkeit der Abhöraktion ist es jedenfalls bemerkenswert, dass die betroffenen Redakteure erst im April 2005 von der Abhörmaßnahme unterrichtet wurden. Erst nachdem sich das niedersächsische Justizministerium in Hannover fast ein Jahr lang nicht auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion geäußert hatte, habe man jetzt den Vorgang im Blatt veröffentlicht, wird ein Sprecher der Zeitung zitiert. SPIEGEL-Online zufolge protestierte die Deutsche Journalisten-Union (dju) nachdrücklich gegen die Verletzung der grundgesetzlich geschützten Vertrauensbeziehung zwischen Journalisten und möglichen Informanten ohne hinreichenden rechtsstaatlichen Grund. "Es gilt nach wie vor: Die Pressefreiheit existiert entweder ungeteilt, oder sie existiert nicht", habe dju-Sprecher Manfred Protze gesagt. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, habe von einem eklatanten Eingriff in den Informantenschutz gesprochen. Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) trat die Flucht nach vorne an und sagte, in dem sensiblen Bereich von Pressefreiheit und Strafverfolgungsmaßnahmen müsse "im Zweifel zugunsten der Pressefreiheit" entschieden werden. Meine Meinung: Wäre schön, wenn so auch in der Praxis verfahren würde. "Cicero" lässt grüßen. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Journalisten

Erschienen 27. Februar 2006 auf http://www.strafblog.de.

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