Fragen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Hier das Merkblatt für Beschwerden beim EGMR in Strassburg. Bei rund 1.500 Beschwerde pro Tag sollten nur sehr wichtige
Angelegenheiten eingereicht werden, und erst nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs.
Merkblatt für Beschwerde beim EGMR Strassburg
Häufig gestellte Fragen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
Anwendbarkeit der europäischen Menschenrechtskonvention.
Frage: Müssen die hiesigen Gericht vor Ort die europäische Menschenrechtskonvention beachten?
Antwort: Die Konvention ist auf nationaler Ebene (unmittelbar) anwendbar. Das ist in der Konvention so verankert. Die hiesigen
Gerichte vor Ort müssen also die Konvention anwenden. Wenn das nicht geschieht, würde der europäische Gerichtshof im Falle von
individuellen Menschenrechtsbeschwerden wegen Verletzung der Verpflichtung, die individuellen Rechte zu schützen, gegen den
jeweiligen Staat entscheiden.
Anmerkung der Redaktion: Daher trifft auch das immer wieder bis in höchste Ebenen zu hörende Argument, die Urteile des EuGH oder
sonstiges EG Recht müssten überhaupt erst einmal in ein deutsches Gesetz ”umgesetzt” werden, so keineswegs zu.
Hier der Originalwortlaut der Frage beim EuGHMR: </…
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