Frage: VO-Lobby
am 14.09.2005 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch
CK - Washington. Ich finde nichts über das Lobbying für Verordnungen. Hätten Sie ein paar Zeilen dazu?AntwortDas liegt vielleicht daran, dass im Verordnungswesen unter dem Radar der Öffentlichkeit gearbeitet wird - da liegt nicht das große Geld, und es gibt so viele Verfahren, dass die Presse ihm weniger Aufmerksamkeit schenkt.
Eben aus diesem Grunde muss die gesamte Verordnungsgebung jedoch öffentlich sein (Administrative Procedure Act).
Ich bezeichne das als Fach-Lobbying: Man bringt sein fachspezifisches Wissen ein - Geld/Kontakte/Politik spielen keine/kaum eine Rolle. Fachwissen und formgerechte Darstellung geben den Ausschlag. Man muss die administrativen Abläufe verstehen, in die eine VO eingebettet wird, sowie das VO-Gebungsverfahren in den Ministerien selbst.
Ich rate immer, an die Geltendmachung von General- oder Gruppeninteressen zu denken und zudem an die der Partikularinteressen. Beispiel: Die ersten über einen Verband oder eine spezielle Ad-Hoc-Interessensgemeinschaft, die zweiten selbst einreichen. In der Regel werden beide Arten der Stellungnahme von Anwälten verfasst. Teilnahme an der Gruppenkommentierung schließt die Geltendmachung von Partikularinteressen nicht aus, solange sie nicht widersprüchlich sind.
Jedes Mitglied der Öffentlichkeit kann teilnehmen. Mandantenverfahren darf ich nicht erwähnen, daher gebe ich Ihnen andere Beispiele: Unseren Referendaren mit Motorad- und Reifenexpertise hatte ich übungshalber aufgetragen, eine geplante Motorradreifen-VO zu kommentieren. Anschliessend fanden sie sich in der Begründung der fertigen VO im Federal Register zitiert. Nach dem Erlass des Bundes-Spam-Verbotsgesetzes bereitete ich aus eigenem Interesse eine Stellungnahme zur Antispam-VO der FTC vor, die sich auf ein Fragment der Spamregeln bezog, die Definition des Absenders, zu der …
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