Häufig gestellte Fragen zum Thema Versand lithiumhaltiger Batterien
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 6. Dezember 2011 — Unsere Kanzlei erreichen immer häufiger Anfragen verunsicherter Händler, die sich der gefahrgutrechtlichen Problematik beim Ver…
Folgende Frage hat uns heute ein Mandant gestellt: Was muss ich beim Versand von Endoskopen beachten, in die Lithiumbatterien fest verbaut sind?
Unsere Antwort:
"Grundsätzlich gelten die gefahrgutrechtlichen Vorschriften auch für den Versand von Geräten, in denen Lithiumbatterien eingebaut sind, und nicht nur für den Versand loser Akkus. In aller Regel kommen beim Versand in Geräten verbauter Lithiumbatterien jedoch Freistellungsvorschriften zum Tragen, die einen vereinfachten Versand dieser Güter ermöglichen. Um die Anwendbarkeit und Einhaltung dieser Freistellungsvoraussetzungen im konkreten Fall beurteilen zu können, sind viele Details zu beachten. Wir nehmen an, dass das von Ihnen vertriebene Endoskop ausschließlich auf der Straße transportiert werden soll? Das Endoskop enthält eine einzelne Lithiumbatterie, die beim tatsächlichen Versandszenario auch im Endoskop eingebaut ist (und nicht etwa nur im gleichen Karton wie das Endoskop liegt) und es liegen auch keine weiteren Batterien bei (z.B. Ersatzakku)? Falls dies zutrifft, kommt ein erleichterter Versand nach Sondervorschrift 188 ADR in Betracht. Den Wortlaut der SV 188 finden Sie anhängend. Um in den Genuss dieser Erleichterung zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 1. Die Lithium-Ionen-Batterie weist eine Nennenergie von höchstens 100 Wattstunden auf. (SV 188 b) 2. Die Batterie ist auf ihrer Außenseite mit ihrer Nennleistung gekennzeichnet. Diese Pflicht entfällt, wenn die Batterie fest in das Endoskop eingebaut ist und kein eigenes Gehäuse besitzt. (SV 188 b) 3. Die Batterie entspricht einem Typ, für den nachgewiesen wurde, dass er die Anforderungen aller Prüfungen des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3. erfüllt. Bitte beim Batteriehersteller in Erfahrung bringen. (SV 188 c) 4. Die Batterie ist gegen Beschädigungen und Kurzschlüsse geschützt und das E…
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it-recht-plus.de | 26. Januar 2010 — Zum 1.12.2009 trat das Batteriegesetz in Kraft. Es löst die seit 1998 gültige Batterieverordnung ab und ist eine direkte Umsetz…
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