Frage des Tages: Muss bei 0900-Nummern der Mobilfunkhöchstpreis angegeben werden?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Zu dem Thema hat sich auch bereits die Bundesnetzagentur wie folgt geäußert:

"Bei der Bewerbung von Premium-Dienste-Rufnummern ist zunchst die in 66a Telekommunikationsgesetz (TKG) normierte Preisangabepflicht zu beachten. Danach hat gem 66a Satz 1 TKG derjenige, der gegenber Endnutzern u.a. Premium-Dienste anbietet oder dafür wirbt, den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhüngig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschlielich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei der Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben ( 66a Satz 2 TKG). Im Falle der mündlichen Bewerbung einer Rufnummer hat die Preisangabe in gleicher Weise mündlich zu erfolgen. Soweit für die Inanspruchnahme eines Dienstes nach Satz 1 für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen anzugeben ( 66a Satz 5 TKG). Eine gesetzkonforme Preisangabe könnte danach fr (0)900er-Rufnummern beispielsweise wie folgt lauten:

0,25 / Min. a. d. Festnetz, andere Mobilfunkpreise möglich.

Die Verpflichtung zur Angabe von Mobilfunkhöchstpreisen bei der Preisangabe gilt hingegen nur bei (0)180er-Rufnummern, die als sog. Service-Dienste bezeichnet werden (vgl. auch 3 Ziffer 8b TKG). Neben der Preisangabe ist bei Premium-Dienste-Rufnummer zugleich eine ordnungsgemäße Preisansage gem 66b Abs. 1 TKG zu beachten. Nach 66b Abs. 1 Satz 1 TKG hat für sprachgestützte Premium-Dienste derjenige, der den vom Endnutzer zu zahlenden Preis fr die Inanspruchnahme dieses Dienstes festlegt, vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit dem Endnutzer den für die Inanspruchnahme dieses Dienstes zu zahlenden …

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Erschienen 27. Juli 2010 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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