frag-einen-Anwalt
Mehr oder weniger zufällig bin ich auf den Dienst www.frag-einen-anwalt.de gestoßen.
Zum Funktionsprinzip: Man stellt eine Frage, und gibt an was einem die Antwort wert ist. Anwälte können sich dann aussuchen, welche Fragen sie für das Geld beantworten und bekommen das Geld. Die Fragen/Antwort-Kombinationen sind kostenfrei nachzulesen. Sicher ist es besser einen Anwalt zu fragen, als gepflegtes Halbwissen aus irgendwelchen Internet-Foren abzuziehen. Und bei durchsicht verschiedener Fragen ist aufgefallen, dass die Anwälte durchaus deutlich auf die Grenzen des Auskunftsservices hinweisen.
Das größte Risiko ist, dass man mit einer entsprechenden Schilderung des Sachverhaltes natürlich eine entsprechende Antwort provozieret. Das muss nicht einmal bewusst erfolgen. In einen Blog (http://www.ra-maas.de/2007/04/16/irrtum-und-anfechtung-im-onlinehandel-hier-zu-niedriges-ebay-gebot/) wurde das recht deutlich anhand des "Rübenroder"-Falls der Anfechtung von eBay Verkaufsangeboten dargestellt:
"An diesen beiden Fällen ist anschaulich zu beobachten, dass ähnlich gelagerte Fälle zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Dies liegt jedoch nicht primär an den Gerichten, sondern an dem vorgelegten Sachverhalten. Denn diese sind an entscheidender Stelle unterschiedlich und es ist dem Ergebenis zu entnehmen, dass geringfügige Informationen, Veränderungen und Unterschiede im Sachverhalt zu vollständig gegensätzlichen Ergebenissen führen können."
Man bekommt immer, was man bezahlt. Und für 10€ (Mindesteinsatz) eine umfassende Rechtsberatung zu erwarten ist reichlich unrealistisch. Wenn man aber bei einem etwas abseitigen Rechtsgebiet eine schnelle Einschätzung von einem Fachmann will, kann es ganz interessant werden...
Tackback finden: http://www.ra-maas.de/2007/04/16/irrtum-und-anfechtung-im-onlinehandel-hier-zu-niedriges-ebay-gebot/
Themen: Ebay , Frag Einen Anwalt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht
Erschienen 29. April 2007 auf http://www.gerwig.info/.
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Irrtum und Anfechtung im Onlinehandel (hier: zu niedriges eBay Gebot)
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Dr. Bücker Newsfeed | 21. Oktober 2009 — Es ist soweit, Verkäufer müssen nun die Versandkosten teilweise selber tragen und können sie nicht mehr auf den Käufer umlegen. …

