Foveruka Betriebsrente: Bundesarbeitsgericht verurteilt erneut zur Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

Bereits 1999 und 2002 hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Foveruka, der Versorgungseinrichtung für die Betriebsrenten der Ford Werke und Visteon, die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten kritisiert und 2002 zur Nachzahlung der Betriebsrente verurteilt. Trotzdem hat die Foveruka weiterhin die Nachzahlung für Betriebsrentner, die als Arbeiter tätig waren, verweigert. Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auch in einer heute (16.02.2010) verkündeten Entscheidung die Foveruka wieder zur Nachzahlung verurteilt. Betriebsrentner der Foveruka müssen ihre Ansprüche allerdings geltend machen, da die Nachzahlungsbetr…

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Themen: Ford , Zufall , Foveruka

Erschienen 16. Februar 2010 auf http://blog.juracity.de.

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