Fotoshooting und Filmdreh im Schlosspark

Grundsätzlich kann der Eigentümer bestimmen, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen jemand sein Grundstück betritt. Ihm steht das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Aufnahmen zu, die von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind. Dies gilt auch, wenn es sich nicht um einen Privatmann, sondern um staatliches Eigentum z. B. einer Stiftung öffentlichen Rechts handelt. So darf auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die über 150 historische Bauten und ca. 800 Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg verwaltet, zu gewerblichen Zwecken auf ihrem Gelände gefertigte Aufnahmen untersagen. Damit entschied der BGH im Ergebnis (anders als die Berufung) wie das Eingangsgericht, über dessen Urteil bereits unter der Headline Fotografieren und Filmen im Park im Februar 2009 berichtet wurde. Welchen Folgen ergeben sich aus diesem höchstrichterlichen Urteil? Vorsicht bei der Wahl der Location! Fotoagenturen, Bilddatenbanken, -kataloge und -archive, die Kulturgüter auf Fotos anbieten, die auf dem Grundstück des Eigentümers geschossen wurden, dürfen diese nicht (weiter) vertreiben ohne entsprechende Genehmigung. Auch gewerblich oder frei-beruflich (künstlerisch) tätige Fotografen oder Filmer sollten die vermeintlich „öffentliche“ Anlage nicht ohne o.k. des Eigentümers nutzen. Dies ist z. B. relevant für (Touristik-) Unternehmen, die Touren mit entsprechenden Fotos oder gefilmten Ausschnitten in Prospekten und Broschüren bzw. im Internet bewerben oder auf DVD zum Kauf anbieten; Locationscouts und Fotografen, die ihren Kunden z. B. Schloss Sanssouci als Location für das Shooting der Familien- oder Hochzeitsfotos empfehlen; Bands mit einem auf historischem Stadtgelände gedrehten Musikclip, präsentiert bei Youtube oder im bandeigenen Webauftritt; Models, die sich mit Foto auf der Schlosstreppe für ihre Sedcard haben ablichten lassen. Wer „erwischt“ wird, ist zur Unterlassung, Auskunft …

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Themen: Medien , Film Und TV , Familien , Schloss Sanssouci , Fotografen , Youtube , Wirtschaft
Rechtsgebiet: Fotorecht

Erschienen 7. Januar 2011 auf http://www.nennen.de/.

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