Fotos der ständigen Begleiterin von Albert von Monaco dürfen veröffentlicht werden
Das hat in
einem entschieden, dass über die ständige Begleiterin
des Fürsten Albert von berichtet werden darf.
Die Begleiterin war der Ansicht, die Veröffentlichung von Bildern, welche sie alleine oder mit dem Fürsten und seiner Familie zeige,
verletze ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Das Gericht führt in seiner Entscheidung aus, dass es bei der Abwägung zwischen der möglichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit von maßgeblicher Bedeutung ist,
ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den
Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie – ohne Bezug zu einem
zeitgeschichtlichen Ereignis – lediglich die Neugier der Leser oder Zuschauer nach privaten Angelegenheiten prominenter Personen
befriedigen.
Im Rahmen dieser Abwägung kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung der Bildnisse rechtmäßig war.
Dabei spielt es nach Ansicht des Gerichts eine Rolle, dass sie seit mehreren Jahren die stä…
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