Fotos: Grenzen für Suchmaschinen

Wer auf sozialen Netzwerken wie Facebook, XING oder StudiVZ Bilder von sich in ein öffentliches Profil einstellt, muss damit rechnen, dass diese auch in Personensuchmaschinen auftauchen. Nach Auffassung des Landgerichts Köln stimmt der Nutzer durch ein öffentlich zugängliches Profil stillschweigend zu, dass extern auf die Bilder zugegriffen und entsprechende Suchergebnisse angezeigt werden.

Bei anderen Bildveröffentlichungen, also zum Beispiel in “privaten” Profilen oder auf anderen Homepages, dürfen sich Personensuchmaschinen nach der Gerichtsentscheidung nicht einfach so bedienen. Im Ausgangsfall hatte die Suchmaschine das Bild eines Journalisten ausgeworfen, das auf der Internetseite des Magazins zu finden war, für das er arbeitet.

Auch für im Internet berei…

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Themen: Extern , Journalisten , Grenzen

Erschienen 31. Oktober 2009 auf http://www.lawblog.de.

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