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Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen

am 11.10.2005 von Law-Blog

Zum vorigen Teil 6: “Anspruchsgegner und Durchsetzung”.
3 Rechte an dem, was abgebildet wird
Sehr wichtig für Fotografen ist es, nicht nur dafür zu sorgen, dass die Rechte an Ihren Fotos von Dritten nicht verletzt werden. Sie müssen sich auch darum Gedanken machen, nicht selbst durch und mit ihren Bildern bzw. deren Veröffentlichung und Verbreitung die Rechte Dritter zu beeinträchtigen. Die Rede ist hier natürlich von den Rechten an dem, was da abgebildet wird; dem Motiv: Menschen, Bauten, Kunstwerke, Markenprodukte, Eigentum Dritter.
Viele der in der Praxis auftretenden Rechtsstreitigkeiten rühren aus diesem Bereich. Gleichzeitig scheint hier die größte Unsicherheit zu herrschen, hier geistern die meisten Legenden und fragwürdigen Daumenregeln durch die fotografische Community. Grund genug, die Sache genauer unter die Lupe zu nehmen.
3.1 Personen
Die meisten Probleme treten zweifellos bei der Abbildung von Menschen auf. Hier prallen häufig Interessen aufeinander: da ist eine abgebildete Person mir ihrem Bild nicht zufrieden; da hat ein Modell inzwischen geheiratet und ist „bürgerlich“ geworden, die vorher geschossenen freizügigen Bilder sind da peinlich; da wird ein – eigentlich „nicht zusammengehörendes“ – Pärchen bei einer öffentlichen Veranstaltung auf einem Bild festgehalten und ist nun in der Lokalpresse auch für die jeweiligen Ehepartner zu bewundern.
Fragen im Zusammenhang der Abbildung von Personen regelt das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“, das KunstUrhG. Weil aus diesem – ohnehin nur noch zum Teil geltenden – Gesetz für unsere Zwecke ohnehin nur zwei Paragraphen von gesteigertem Interesse sind, kann es nicht schaden, sich an dieser Stelle einen Überblick über den Gesetzestext …

Fotorecht-Spezial Teil 1; Recht am Bild

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Fotorecht-Spezial

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Fotorecht-Spezial Teil 2; Berabeiterrechte, Urheberrechtsvermerke

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Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

Law-Blog / Teil 2 (Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke) gibt es hier. 2.1.4 Wer ist Urheber? Meist trivial, ab und an aber doch recht verzwickt ist die Frage, wer eigentlich Urheber eines Bildes ist. § 7 UrhG sagt dazu nur, das sei der Schöpfer...…

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BGH: Das Privatleben eines Künstlers (Flugzeuge im Bauch ?)

recht verständlich / Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung jetzt seine Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Fotos in der Presse fortgeschrieben.Wie schon in der Caroline-Entscheidung des BGH, die hier ausführlicher behandelt wurde, wägt das Gerich…

Fotorecht Teil 12: Beiwerk, Versammlungen und höhere Zwecke der Kunst

Law-Blog / Im vorigen Teil ging es um die Frage, wann Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte verbreitet werden dürfen, wer eine solche Person ist und ob die bekannte Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte noch Sinn macht…

Kunsturhebergesetz – Das Recht am eigenen Bild

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Privat eingestellte Erotik-Fotos und Sex-Videos im Internet

§§ Jur-Blog.de §§ / Das Thema der persönlichen Bilder im Internet wird häufig zu kurz angesprochen. Insbesondere dort, wo es die falsche Profilbilder - sogenannte Fakes - bei den großen Plattformen (StudiVZ, SchülerVZ, Xing, u.a) betrifft, fängt der Ärger an. Da d…

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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bildnisse werden verbreitet, wenn sie als körperliche Gegenstände weitergegeben werden. Öffentlich zur Schau gestellt werden Bildnisse, wenn sie für eine nicht bestimmt abgegrenzte und nicht untereinander oder zu einem Veranstalter persönli…

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Rechtsanwalt News / Sehr ärgerlich ist es für den Beteiligten, wenn man bei etwas sehr unangenehmen einen historischen Bezug festmachen kann. Dann können nämlich Bilder dieser Ereignisse ohne weiteres veröffentlicht werden. Dies mußte Heide…

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Arne Trautmann, Dr. Chr.Ostermaier

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