Alle Blogs » Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

am 09.09.2005 von Law-Blog

Teil 2 (Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke) gibt es hier.
2.1.4 Wer ist Urheber?
Meist trivial, ab und an aber doch recht verzwickt ist die Frage, wer eigentlich Urheber eines Bildes ist. § 7 UrhG sagt dazu nur, das sei der Schöpfer des Werkes.
Im Fall des allein arbeitenden Fotografen ist dies immer er. Schwierig kann die Frage aber zu beantworten sein, wenn mehrere an der Gestaltung eines Bildes zusammenwirken, etwa bei der Arbeit mit Assistenten.
Urheber ist dabei in aller Regel derjenige, der den Aufbau des Bildes und die einzusetzenden Gestaltungsmittel bestimmt. Nicht notwendigerweise ist das der, der auf den Auslöser drückt.
Haben zwei gemeinsam das Werk geschaffen, sind sie Miturheber, § 8 I UrhG.
Bsp: A, B und C teilen sich die Arbeit so ein, dass A das Fotomodell schminkt, B „drapiert“ das Modell in ungewöhnliche Posen, C fotografiert, verwendet dabei sehr spannende Perspektiven mit spannenden Bildschnitten.Hier dürften B und C Miturheber sein, A dagegen hat mit der eigentlichen Bildgestaltung nicht zu tun, wie wertvoll sein Beitrag auch sein mag: im Sinne des Urheberrechts ist er unbeachtlich.

2.1.5 Inhalt des Urheberrechts
Ist man sich nun sicher, Urheber eines Lichtbildes oder gar Lichtbildwerkes zu sein sollte man nun anfangen sich Gedanken zu machen, was mit dieser Rechtsposition angefangen werden kann.
Das UrhG teilt sich Rechte des Urhebers ganz grob in drei Kategorien ein: In die Verwertungsrechte, die Urheberpersönlichkeitsrechte und die sonstigen Rechte, die sonst nirgendwo so richtig hinpassen. Interessant für unsere Zwecke sind die ersten beiden Fälle.
2.1.5.1 Verwertungsrechte
Die Verwertungsrechte im Einzelnen sind in §§ 15 ff. UrhG aufgeführt, etwa
Das Vervielfältigungsrecht, § 16 …

Fotorecht-Spezial Teil 1; Recht am Bild

Law-Blog / 1 Vorbemerkung Eines meiner liebsten Hobbys ist das Fotografieren. Naturgemäß lernt man bei der Ausübung dieser Tätigkeit sehr viele Menschen kennen, die das Interesse teilen. Immer wieder erfährt man dabei, dass Fotografen rechtliche Fragen auf…

Fotorecht-Spezial

Handakte WebLAWg / Eines der liebsten Hobbys des Kollegen Trautmann ist das Fotografieren. Naturgemäß lernt man bei der Ausübung dieser Tätigkeit sehr viele Menschen kennen, die das Interesse teilen. Immer wieder erfährt man dabei, dass Fotografen rechtliche Frage…

Fotorecht-Spezial Teil 2; Berabeiterrechte, Urheberrechtsvermerke

Law-Blog / Teil 1 gibt es hier. 2.1.2 Bearbeiterurheberrecht Eigene Urheberrechte kann auch derjenige erwerben, der ein fremdes Bild lediglich bearbeitet, § 3 UrhG. Grundsätzlich kann man hinsichtlich der Frage, wann eigentlich eine solche Bearbeitung vorlie…

Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

Law-Blog / Teil 2 (Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke) gibt es hier. 2.1.4 Wer ist Urheber? Meist trivial, ab und an aber doch recht verzwickt ist die Frage, wer eigentlich Urheber eines Bildes ist. § 7 UrhG sagt dazu nur, das sei der Schöpfer...…

Fotorecht-Spezial Teil 2; Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke

Law-Blog / Teil 1 (Rechte am Bild) gibt es hier. 2.1.2 Bearbeiterurheberrecht Eigene Urheberrechte kann auch derjenige erwerben, der ein fremdes Bild lediglich bearbeitet, § 3 UrhG. Grundsätzlich kann man hinsichtlich der Frage, wann eigentlich eine solche…

Fotorecht-Spezial Teil 1; Recht am Bild

Law-Blog / 1 Vorbemerkung Eines meiner liebsten Hobbys ist das Fotografieren. Naturgemäß lernt man bei der Ausübung dieser Tätigkeit sehr viele Menschen kennen, die das Interesse teilen. Immer wieder erfährt man dabei, dass Fotografen rechtliche Fragen a…

Fotorecht Spezial Teil 4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken

Law-Blog / Teil 3: Inhaber und Inhalt der Rechte gibt es hier. 2.1.5.2 Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberrecht besteht aus viel mehr also nur Vorschriften und Berechtigungen zu Verwertung. Jeder Fotograf weiß, dass ein gelungenes Bild, in dessen Erste…

Zum Erschöpfungsgrundsatz

IT-Blawg / Der BGH hat am 03.03.2005 (Az.: I ZR 133/02) entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast derjenige trägt, der sich auf die Erschöpfung gem. § 17 Abs. 2 UrhG beruft. Außerdem gilt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung die Vermutun…

LG Berlin: Öffentlich Zugänglichmachen von Werken im Internet

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Gemäß § 15 UrhG hat alleine der Urheber eines Werkes das Recht, ob und wie sein Werk öffentlich zugänglich gemacht wird. § 19 a UrhG definiert das öffentlich Zugänglichmachen als das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlich…

BGH: Staatsgeschenk - Zur Verletzung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts aus § 17 Abs. 1 UrhG und des Rechts des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk gem. § 13 UrhG

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht aus § 17 Abs. 1 UrhG ist nicht gegeben, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung das Original oder ein Vervielfältigungsstück des geschützten Werkes nur symbolisch übergeben wird.…

Staatsgeschenk

Handakte WebLAWg / Ein Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht aus § 17 Abs. 1 UrhG ist nicht gegeben, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung das Original oder ein Vervielfältigungsstück des geschützten Werkes nur symbolisch übergeben wird. Wird b…

Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 3: Die allgemeinen Verwertungsrechte)

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die am 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Urherrechts (zweiter Korb) betrifft insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken. Der Aufklärungsbedarf ist groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der folgenden…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Arne Trautmann, Dr. Chr.Ostermaier

IT, Technologie, IP, Gewerblicher Rechtsschutz

» Law-Blog

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »