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Fotorecht-Spezial Teil 2; Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke

am 07.09.2005 von Law-Blog

Teil 1 (Rechte am Bild) gibt es hier.
2.1.2 Bearbeiterurheberrecht
Eigene Urheberrechte kann auch derjenige erwerben, der ein fremdes Bild lediglich bearbeitet, § 3 UrhG. Grundsätzlich kann man hinsichtlich der Frage, wann eigentlich eine solche Bearbeitung vorliegt folgende drei Fälle unterscheiden:
Zunächst kann sich jemand von einem fremden Bild lediglich inspirieren lassen. Er lehnt sich in manchen Punkten an dieses Bild an, schafft aber dennoch etwas eigenständig, aus sich heraus Neues.
Bsp: Ein Fotograf betrachtet eine Szene mit zwei Menschen, die sich auf der Straße treffen in einem Werk von Chad Kroski. Er überlegt sich, wie die Szene weitergehen könnte und fotografiert eine „Fortsetzung“. Der Fotograf kann dieses Werk veröffentlichen, ohne Chad Kroski vorher um seine Einwilligung zu bitten.
Man spricht hier von der sog. freien Benutzung, die gerade keine Bearbeitung i.S. des § 3 UrhG ist. An dieser bestehen eigene Rechte, sie können benutzt und verwertet werden ohne, dass dabei die Rechte an dem „bearbeiteten“ Werk (das ja nur Inspirationsquelle war) berührt werden.

Weiterhin kann jemand ein fremdes Bild in einer Art und Weise bearbeiten, die das bearbeitete Werk noch deutlich durchscheinen lässt.
Bsp: Ein Photoshop-Experte nimmt sich das Werk Chad Kroskis vor. Er digitalisiert mehrere seiner Bilder. Diese verfremdet er und fertigt daraus Collagen.
In diesem Fall entsteht ein eigenständiges Recht an der Collage als der Bearbeitung des ursprünglichen Werkes. Da dieses aber noch „durchscheint“ wären von einer Veröffentlichung der Collage auch die Rechte Chad Kroskis berührt. Dieser muss vorher also seine Einwilligung gebeten werden, § 23 UrhG.
Es kann zuletzt der Fall so liegen, dass jemand ein …

Fotorecht-Spezial Teil 1; Recht am Bild

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Fotorecht-Spezial

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Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

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Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

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Fotorecht Spezial Teil 4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken

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Urheberrecht im Internet - Bearbeitungen

IT-Blawg / Die Frage nach der Zulässigkeit und Schutzrechtsfähigkeit von Bearbeitungen eines Werkes richtet sich nach §§ 2, 23 UrhG. § 3 UrhG: Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters s…

Fotorecht Spezial Teil 9: Die Einwilligung des Abgebildeten

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OLG Hamm: Copyright-Vermerk - Zu den Anforderungen an einen - stillschweigenden - Verzicht auf die Urheberbenennung (hier: bei einer Software) bei umfassender Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Grundsätzlich hat der Urheber gemäß § 13 UrhG das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk - ergänzt durch die Entstellungs- und Änderungsverbote der §§ 14, 39 UrhG und die Pflicht zur Quellenangabe gemäß § 63 UrhG. Er kann…

Ein falscher Copyrighthinweis kann auch riskant sein

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / In der Regel stecken Online-Händler jede Menge Energie, Fleiß und Kreativität in die textliche und grafische Gestaltung ihrer Homepage. Bei den rechtlichen Inhalten wie beispielsweise Impressum oder Widerrufsbelehrung machen sie sich d…

Der Copyright-Hinweis: Seine Bedeutung, seine Notwendigkeit und Praxistipps – Teil 1

Advisign - Webdesign trifft Recht / Über das „Copyright” bzw. den Urheberrechtsvermerk bestehen immer noch viele Missverständnisse. Dieser dreiteilige Beitrag wird den Begriff „Copyright” erläutern, klären, ob man diesen Hinweis braucht und prakt…

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Arne Trautmann, Dr. Chr.Ostermaier

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