Fotoklau in USA: Teure Verfolgung

CK - Washington.   Fotografen haben es schwer. Ihre Bilder erscheinen ohne ihre Erlaubnis im Internet. Onlinefotos werden kopiert und tauchen verändert oder ohne Herkunftshinweis auf. Konkurrenten übernehmen teuer erstellte Produktaufnahmen, für die ein Fotograf vergütet wurde. In Deutschland ist die Verfolgung relativ einfach: Über ein Impressum wird der Zweitnutzer ermittelt, dann folgt die Abmahnung. Fotopreise und Schadensersatz sind in Tabellen und Urteilen verzeichnet. Zudem kann der Eigner die Anwaltsgebühren fordern, denn die witzige Fiktion der Geschäftsführung ohne Auftrag greift in solchen Fällen. In den USA ist die Verfolgung von Fotoklau schnell teuer, wenn Geld gefordert wird. Ohne die verfassungswidrige Impressumspflicht ist schon die Ermittlung des Schädigers schwerer als in Deutschland. Ein Forderungsschreiben als Abmahnung gestalten und dabei Anwaltskosten und Schadensersatz verlangen, vereitelt oft den Erfolg. Die Verfolgung ist jedoch nicht ausichtslos, wenn die Entfernung verlangt wird. Der Digital Millennium Copyright Act verleiht Rechtsinhabern über die normalen urheberrechtlichen Ansprüche hinaus die Möglichkeit, die Entfernung verletzenden Materials nicht nur vom Schädiger, sondern auch Webseitenverwaltern zu verlangen. Die Takedown Notice nach dem DMCA setzt den Inhaber bei Fehlern einem Klagerisiko aus. Sie muss daher sorgfältig bedacht sein. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, reagieren reputable Webseiteninhaber, ISPs, Bloganbieter und dergleichen jedoch schnell. Ein Anwaltsschreiben reicht bei vielen Verletzern ebenfalls. Doch darf es nicht überzogen sein, sonst landet es verhöhnt unter den Cease & Desist Letters im Chilling Effects Clearinghouse. Insbesondere nützt der Verweis auf deutsches Urheberrecht nichts, wenn der Anspruch gegen einen amerikanischen Verletzer gerichtet ist. Reichen diese Schritte nicht, muss der Rechteinhaber entscheiden, ob er Kosten, Dauer und Belastung eines amerikanischen Prozesses auf s…

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Themen: Digital Millennium Copyright Act , Fotografen , /usa-recht-2011/dais

Erschienen 30. Dezember 2011 auf http://anwalt.us.

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