Fotografin eines Wahlplakts will Wahlkampfsatire verbieten
Internet-Law | 12. August 2009 — Netzpolitk.org hat gestern dazu aufgerufen, ein Wahlkampfplakat der CDU mit Wolfgang Schäuble und dem Slogan "Wir haben die Kraft …
Das Weblog netzpolitik.org hatte zu einem Wettbewerb aufgerufen, bei dem das Plakat einer politischen Partei variiert werden sollte (”remixen”). Dies gefiel dem Fotografen nicht, der den Politiker abgelichtet hatte, und er verlangte Unterlassung. Der Urheber meinte, dass
“… sein Motiv nur für die CDU lizenziert wurde und nicht für “Wettbewerbe” und “Diffamierung” freigegeben worden sind.”
Netzpolitik nimmt für sich die Meinungsfreiheit in Anspruch, welche auch die Freiheit auf Satire beinhaltet. Fotomontagen im politischen Bereich haben die Rechtsprechung schon häufig beschäftigt. Die Greenpeace-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem kritischen Plakat gegen die Chemie-Industrie hatte (BVerfG 1 BvR 2126/93) aufgezeigt, wie weit bei einem politischen Anliegen die Meinungsfreiheit zulasten des Persönlichkeitsrechts gehen kann. Während des Wahlkampfes müssen sogar besonders scharfe Beeinträchtigungen hingenommen werden.
Vorliegend geht es nicht um Persönlichkeitsrecht, sondern um Urheberrecht. Aber auch das Urheberrecht gilt nicht unbegrenzt. So muss ein Urheber zugunsten der Freiheit von Kommunikation etc. hinnehmen, dass sein Werk in gew…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. August 2009 auf http://www.kanzleikompa.de.
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