Fortzahlungsantrag erforderlich bei Hartz IV

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 in den Verfahren B 4 AS 99/10 R und 29/10 R entschieden, dass für die Weiterbewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunter­halts nach der Beendigung des Bewilligungsabschnitts ein Fortzahlungsantrag erforderlich ist.

In den vom Bundessozialgericht entschiedenen Fällen hatte das Jobcenter allerdings den Betroffenen rechtzeitig einen Fortzahlungsantrag zugeschickt. Wenn das also nicht geschehen ist bleibt die Möglichkeit offen, dass die Gerichte das anders sehen.

Sie sollten sich also wenn Sie einen Fortzahlungsantrag stellen immer quittieren lassen, dass dieser auch eingegangen ist. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung darf diese Bestätigung vom Jobcenter auch nicht (mehr) verweigert werden.

Die Kläger des Verfahrens zu dem Aktenzeichen B 4 AS 99/10 R ‑ Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II ‑ stellten ihren Antrag auf Fortzahlung der Leistungen erst 3 1/2 Wochen nach Ablauf des vorangegangenen Bewilligungszeitraums. Die Entscheidung des Beklagten, ihnen auch erst ab dem Eingang des Fortzahlungsantrags Leistungen zur Sicherung des Lebens­unterhalts weiter zu gewähren, hat das Bundessozialgericht ‑ ebenso wie die Vorinstanzen ‑ bestätigt. Für die 3 1/2wöchige Zwischenzeit mangelte es an einem Leistungsantrag, der im Grundsicherungs­recht für Arbeitsuchende anspruchsauslösend ist. Anders als im Sozialhilferecht reicht insoweit nicht schon die bloße Kenntnis des Leistungsträgers von der Hilfebedürftigkeit. Da der, das Antragserfor­dernis normierende § 37 SGB II zudem keine gesetzliche Frist bestimmt, konnte ihnen auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Anspruch auf Leistungen für den Zwischen­raum haben die Kläger auch nicht auf Grund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, denn der Beklagte hatte die Kläger zeitnah vor Ablauf des vorangegangenen Bewilligungszeitraums auf das Antragserfordernis hingewiesen und einen entsprechenden Antrag übersandt.

In dem Fall zu dem Aktenzeichen B 4 AS 29/10 R war die Ausgangssituation insoweit etwas anders, als der Kläger, der durchgehend seit dem 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II bezog, nach dem ersten Bewilligungsabschnitt ohne einen Fortzahlungsantrag gestellt zu haben von dem Beklagten weiterhin Leistungen erhalten hatte. Der Beklagte hatte in dem Weiterbewilligungsbescheid auch nur darauf hingewiesen, dass ein Fortzahlungsantrag rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts (vier Wochen) gestellt werden müsse. Den Fortzahlungsantrag für den dritten Bewilligungszeitraum stellte der Kläger dann erst rund sechs Wochen nach Ablauf des zweiten Bewilligungszeitraums und der Beklagte gewährte Leistungen auch in diesem Fall erst ab Eingang des Fortzahlungsantrags. Das Bundessozialgericht hat das Urteil des Landessozialgerichts, das das Handeln des Beklagten für rechtmäßig befunden hat, a…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Sgb II , Hartz IV , Arbeitslosengeld , Jobcenter , Rechtzeitig , Arbeitslosengeld II , Hartz 4 , Fortzahlungsantrag

Erschienen 18. Januar 2011 auf http://www.anwalt-kiel.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Hü und Hott - zur Notwendigkeit eines Fortsetzungsantrages für SGB II - Leistungen

Arbeitsrecht Chemnitz | 18. Januar 2011 — Leistungen nach dem SGB II werden regelmäßig nur für 6 Monate bewilligt (§ 41 SGB II). Ob für einen weiteren Leistungsbezug ein Fo…

Bundessozialgericht: 2 wichtige Entscheidungen zum Arbeitlosengeld II

Scherer & Körbes | 19. Januar 2011 — © Rainer Sturm / pixelio.de Das Bundessozialgericht hat 2 wichtige Entscheidungen zum Arbeitslosengeld II erlassen: zum ein…

BSG: Herstellungsanspruch bei Verletzung der Aufklärungspflicht durch Jobcenter

Andere Ansicht | 24. Oktober 2011 — Das Jobcenter versäumt eine ihm obliegende Aufklärungspflicht, wenn es – nachdem es nach Ablauf des ersten Bewilligungszeitraum…

Hartz-IV-Antrag nur begrenzt „haltbar“ – Weitergewährung von Hartz-IV-Leistungen erst ab Folgeantrag

anwalt-kiel.com | 8. März 2010 — Das Hessische Landessozialgericht – 7 AS 413/09 – hat entschieden, dass Hartz-IV-Leistungen nicht für Zeiten vor Antragstellun…

Heizkostennachforderungen sind vom Erst- oder Fortzahlungsantrag umfasst

anwalt-kiel.com | 1. Februar 2009 — Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 20 AS 26/08 - hat entschieden, dass wenn Bedürftige die sich im ALG II-Bezug befin…

Auskunftspflicht des Vaters nach § 60 Abs. 2 SGB II ist nicht gegeben, wenn der Sohn tatsächlich keine Leistungen vom Jobcenter er…

sozialrechtsexperte | 9. Oktober 2011 — Mit Urteil vom 27.09.2011, - L 13 AS 4950/10 - hat das Landessozialgericht Baden - Württemberg festgestellt, dass das Jobcenter is…

Hartz-IV-Leistungen nur auf (zugegangenen) Antrag

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 4. Juli 2008 — Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. Hartz-IV-Leistungen) werden nur auf Antrag gewährt. Der Antragsteller …

Erstattungsanspruch des Krankenhauses gegen den Soziahilfeträger bei Notfallbehandlung

Rechtsanwalt Köper Hamburg | 19. Mai 2009 — Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 19. Mai 2009 ‑ B 8 SO 4/08 R), dass ein Krankenhaus bei einer Notfallbehandlun…

Hartz IV Leistungen werden nur auf Antrag gewährt

Rechtblog | 9. Juli 2008 — Der Antragsteller muss im Zweifel beweisen, dass sein Gesuch die Behörde auch tatsächlich erreicht hat. Die Klägerin lebt im …

Bundesagentur für Arbeit verliert vor dem Bundessozialgericht wegen unterlassener Beratung

recht verständlich | 13. Februar 2007 — Herr A musste sich am 13. Februar 2003 arbeitslos melden. Er stand zu diesem Zeitpunkt im 54. Lebensjahr. Er beantragte die G…