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Fortgebildet

am 15.08.2007 von http://drms.de/keineSau

Dank Premiere bin ich nun endlich fortgebildet:
 Eine Kündigung von Verträgen bedarf grundsätzlich der Schriftform.
Ich hoffe, dass hat sich zwischenzeitlich bis zu den Gerichten herumgesprochen. Nicht das ich irgendwann mal mit …

Vorher bei http://drms.de/keineSau (Das interessiert doch wieder keine Sau...)

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Mündliche Kündigung gilt nicht

Rechtblog / Also nochmal eine Kündigung im Arbeitsrecht bedarf der Schriftform. So nun das BAG am 09.01.2006. Gefunden habe ich diese Mitteilung bei Handakte WebLAWg dort wird wie folgt berichtet: Die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform -…

Kündigung durch den Arbeitnehmer

JuracityBlog / Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (sog. Eigenkündigung) gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber. Auch der Arbeitnehmer muss bei der Kündigung d…

LAG Hamm: Kündigung per SMS? - Eine Kündigung per SMS wahrt die erforderliche Schriftform nicht und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Gleiches gilt für einen Auflösungsvertrag.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl durch Kündigung wie auch durch Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Nach § 126 BGB erfordert die Schriftform…

AGB von Premiere teilweise unwirksam

blog ::: medienrecht-informationen / Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 15.11.2007, Az.: III ZR 247/06) hat einige Klauseln in den Abonnement-Verträgen des Bezahlfernsehsenders Premiere als unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben angesehen. (more…)…

Kündigung des Handelsvertretervertrags per Mail

JuracityBlog / Auch noch nicht gehabt. Kommt ein Mandant von mir und legt mir eine Kündigung seines Brötchengebers vor, die er per E-Mail erhalten hat. Wäre er Arbeitnehmer, wäre alles klar, denn nach § 623 BGB muss die Kündigung die ges…

Unwirksamkeit einer Kündigung „i.A.“

RECHTaktuell / Nach § 623, 126 Abs. 1 BGB bedarf es für eine formell wirksame Kündigung der Schriftform, die durch eine eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Vertreters erfüllt wird. Das Vertretungsverhältnis muss jedoch in der Kündigung deut…

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