Forschung und Recht

Wissenschaft und Juristerrei gehen nicht gut einher. Das ist nicht nur in der juristischen Ausbildung so, sondern auch in der wissenschaftlichen Praxis. Ein schönes Beispiel ist die Honeynet Forschung, wie wir sie bei uns im Labor umfangreich betreiben. Da machen sich alle umfangreiche rechtliche Gedanken darüber, wie der Betrieb eines Honeynets rechtlich zu bewerten ist. Schwierig ist er zu bewerten, keine frage. Aber - und hier trennt sich der gute vom schlechten Juristen - oft wird zum Ergebnis gekommen, dass dies und jenes möglicherweise verboten wäre und man es deshalb lassen sollte. Das ist natürlich binäres Denken. Etwas ist verboten oder nicht verboten. Das mag recht sinnvoll sein in Bereichen, in denen es eine gefestigte Rechtsprechung gibt. Wir reden hier aber über Konstellationen, die nicht im entferntesten mit dem zu tun haben, was der jeweilige Gesetzgeber im Auge hat, noch über etwas über das je ein Richter entschieden hat. Eine Bewertung der Rechtslage die daher zum Schluss kommt, man dürfe irgendetwas machen oder nicht machen ist deshalb fast wertlos, denn geben wir es zu: die Rechtswissenschaft ist eine soft science: jemand anders kann mit exakt den gleichen Methoden der (Rechts-)Problemanalyse zu einem diametral entgegengesetzten Ergebnis kommen. Eine umfangreiche Analyse der Rechtslage ist also nur beschränkt hilfreich. Was man braucht ist das, was gute Anwälte seit jeher bieten: Risiko-Managment. Wie wahrscheinlich ist es, das das Verhalten Anstoß erregt? Wie wahrscheinlich ist es, das die Polizei ermitteln würde? Wie wahrscheinlich ist es, dass es zu einer Verurteilung käme? Wie hoch ist der wissenschaftliche Wert der gewonnenen Daten? Ein wichtiges Beispiel ist die Beschlagnahme: Was bringt es, wenn es am Ende zu keiner Anklage kommt, aber vorher mein halbes Rechenzentrum für 2 Jahre beschlagnahmt wird? Ein Strafbefehl ist da möglicherweise ein wesentlich…

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Erschienen 23. Juni 2005 auf http://blogs.23.nu/disLEXiaDE/.

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