Formularmäßiger Kündigungsausschluss nur bis zu vier Jahren

Quelle: immobilien-zeitung.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein formularmäßiger Kündigungsausschluss wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet (Az. VIII ZR…

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Themen: Urteil , Bgh , Miete , Vertrag , Kündigungsausschluss

Erschienen 5. Januar 2011 auf http://www.anwalt-salewski.de/wordpress.

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