Forenbetreiber haften für eingestellte Beiträge
am 28.03.2007 von maas_rechtsanwälte
Bis Mai 2006 nahm die Rechtsprechung einheitlich eine Haftung des Forenbetreibers für rechtsverletzende Postings seiner Mitglieder an. Dann entschied jedoch das OLG Düsseldorf, der Forenbetreiber könne sich einer Haftung entziehen (Urt. v. 26.04.2006, Az. I-15 U 180/05, abrufbar hier). Voraussetzung: der Autor des rechtsverletzenden Beitrags ist bekannt oder wird vom Betreiber des Forums bekannt gegeben. Dieses Urteil lag dem Bundesgerichtshof (BGH) nun zur Überprüfung vor.
Der BGH hatte in seiner Entscheidung (Urt. v. 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06) demnach zu klären, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten für Forenbeiträge in Anspruch genommen werden kann.
Ausgehend von der Pressemitteilung des BGH (die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht) haftet der Forenbetreiber für rechtsverletzende Forenbeiträge auf Unterlassung, sobald dieser Kenntnis hat. Dies gilt selbst dann - im Unterschied zur Aufassung des OLG Düsseldorf -, wenn die Identität des Autors des rechtsverletzenden Beitrags bekannt ist.
Im Ausgangsfall ging es um zwei Einträge, die unter “Nicknames” gepostet worden waren. Name und Anschrift des Autors waren nur in einem der beiden Fälle den Parteien bekannt.
Nach Auffassung des BGH kann der Forenbetreiber den Verletzen jedoch nicht auf den - bekannten - Autor verweisen. Vielmehr hafte auch der Betreiber ab Kenntnis der Rechtsverletzung auf Unterlassung, so der BGH. Das bedeutet, der Forenbetreiber muß einen als rechtsverletzend gerügten Beitrag aus dem Forum entfernen, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und er über diese in Kenntnis gesetzt wurde.
Nicht durchsetzen konnte sich der Forenbetreiber vor dem BGH mit dem Argument, daß die Forenbeiträge Teil einer Meinungsäußerungsplattform seien. Insoweit wurde …
Forumsbetreiber haften für ihre Teilnehmer
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Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Kommentare
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Bundesgerichtshof : Forenhaftung - Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet Betreiber haften ab Kenntnis rechtwidriger Inhalte als (Mit-) Störer und gleichrangig zu, dem Verletzte
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH Urteil vom 27.03.2007 - Az. VI ZR 101/06 (Vorinstanzen: LG Düsseldorf Urteil vom 14.9.2005 - 12 O 440/04; OLG Düsseldorf Urteil vom 26.4.2006 - I-15 U 180/05 = <a href=http://miur.de/volltext.php?mir_dok_id=278 class=norm >MIR Dok…
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neues aus schwabenheim / Wer haftet für beleidigende Meinungsäußerungen in einem Internet-Forum? Mit dem neuesten Urteil aus Düsseldorf ist nicht unbedingt viel Klarheit gewonnen. Interpretationen gibt es dazu im lawblog, von Dr. Bahr oder bei heise. Im Überblick: Zun…
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