Forderungsausfall: Verjährung von Ansprüchen in Polen

Seit der deutschen Schuldrechtsmodernisierung aus dem Jahre 2002, nach der die Regelverjährung von 30 auf 3 Jahre reduziert wurde (hierzu unsere Pressemitteilung), ist die Anspruchsverjährung aktueller denn je. Zu Ende eines jeden Jahres stehen Unternehmen vor der Gefahr, die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche zu verlieren.

Doch sind gerade im Handel mit polnischen Unternehmen Besonderheiten des polnischen Rechtes zu berücksichtigen:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach polnischem Recht 10 Jahre (Art. 118 Kodeks ciwilny (KC) - Zivilgesetzbuch) Handelt es sich aber auf Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Führung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, so beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre (Art. 118 KC a.E.). Im Falle Forderung aufgrund eines Kaufvertrages (z.B. die Kaufpreisforderung) beträgt die Verjährungsfrist sogar nur 2 Jahre (Art. 554 KC).

Mögen die Verjährungsfristen selbst auf den ersten Blick nicht erstaunen, so ist bei der Berechnung der Verjährungsfrist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Denn anders als im deutschen Recht verjähren Forderungen nicht am Jahresende! Vielmehr ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Forderung 2 resp. 3 Jahre nach Rechnung…

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Themen: Polen , Forderungsausfall , Forderungsausfälle Verjährung
Rechtsgebiet: Handelsrecht

Erschienen 30. Dezember 2006 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.

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