Überschreitung der Sachverständigen-Kompetenz?
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Wegen der sadistischen Folter und grausamen Ermordung seiner Stiefmutter soll ein 51-Jähriger aus Volkach (Kreis Kitzingen) für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Im Foltermord-Prozess vor dem Würzburger Schwurgericht hat Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager am Montag die Verurteilung des Maschinenbaumeisters wegen Mordes, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung beantragt.
Außerdem soll die Strafkammer in seinem Urteil die „besondere Schwere der Schuld“ feststellen, damit der Angeklagte nicht nach 15 Jahren entlassen werden kann: „Das war ein Verbrechen, das an Grausamkeit und Erbarmungslosigkeit alles andere in den Schatten stellt“, betonte Ohlenschlager.
Nach seiner Ansicht hat die Beweisaufnahme zweifelsfrei erwiesen, dass der Angeklagte die 73-jährige Rentnerin am 3. April 2006 im Keller des gemeinsamen Wohnhauses in Volkach zunächst niedergeschlagen, dann gefesselt und geknebelt und stundenlang brutal gequält hat. Der 51-Jährige hat seit Jahren eine ausgeprägte Neigung zu brutalen sado-masochistischen Sexualpraktiken. „Er wollte an ihr seine sexuell perversen Fantasien ausleben“, sagte Ohlenschlager.
Über hundert Peitschen- und Stockschläge auf besonders schmerzempfindliche Körperstellen musste das Opfer unter anderem während seines Martyriums erdulden. Auch ein Elektroschocker und andere Folterwerkzeuge aus dem Sado-Maso-Bereich kamen zum Einsatz. Der Angeklagte habe „all die grausamen Behandlungmethoden aus seinem eigenen Erfahrungsschatz hervorgekramt“ und sich am Opfer zudem sexuell befriedigt, so der Oberstaatsanwalt.
Anschließend habe der Maschinenbauer die noch lebende Frau mit dem Kopf nach unten aufgehängt, wie er es nach eigener Aussage von der Hausschlachtung von Schweinen in seiner Jugend kannte. Getötet wurde die 73-Jährige durch Abtrennung des Kopfes bei lebendigem Leib.
Dann zerteilte der 51-Jährige den Körper, um die Leiche besser beseitigen zu können. Die Leichenteile wurden nach einer Vermisstenmeldung der Angehörigen des Opfers zwei Tage später von Polizeibeamten in einer blauen Plastiktonne im Keller des Hauses aufgefunden. Motiv für den Mord sei die ausgeprägte Angst des Angeklagen vor der Zerstörung seiner bürgerlichen Existenz gewesen, meinte der Anklagevertreter.
Die habe zum Zeitpunkt der Tat von dem geheimen Doppelleben des nach außen hin gut bürgerlichen Angeklagten mit seinen Geliebten im Nachbarhaus gewusst. Auch ein finanzielles Motiv habe es gegeben: Der 51-Jährige wurde nach dem Tod der Rentnerin Alleinerbe des gemeinsam bewohnten Anwesens, in das er vor dem Tod seines Vaters viel eigene Arbeitskraft gesteckt hat.
Der 5…
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