Foltermord-Prozess: Steuerungsfähigkeit nicht erheblich eingeschränkt

Nach knapp vier Monaten Verhandlungsdauer steht der Prozess um den grausamen Foltermord an einer Rentnerin aus Volkach (Kreis Kitzingen) vor dem Würzburger Schwurgericht jetzt kurz vor dem Abschluss. Am Dienstag hat Psychiater Professor Dr. Martin Krupinski von der Universität Würzburg dem 51-jährigen Angeklagten die volle Schuldfähigkeit bei großen Teilen der blutigen Tat bescheinigt.

Wie mehrfach ausführlich berichtet, muss sich der Maschinenbaumeister wegen Mord und Vergewaltigung seiner Stiefmutter verantworten. Laut Anklage soll er die 73-jährige Rentnerin Anfang April 2006 im Keller des gemeinsam bewohnten Hauses in Volkach gefesselt, stundemnlang gefoltert, brutal sexuell missbraucht und anschließend getötet und zerstückelt haben.

Der Angeklagte hatte zum Beginn des spektakulären Prozesses im Juni ein Teilgeständnis abgelegt und eine andere Version der Tat geschildert. Er habe die verhasste Stiefmutter nach einem Streit „wie von Sinnen“ so heftig geschlagen, dass sie mit dem Kopf auf den Kellerboden aufschlug. Danach will er keinen Puls mehr bei der 73-Jährigen gefühlt sie und sie für tot gehalten haben. Erst danach habe er den Körper der Frau sadistisch gefoltert und zerstückelt, um der Stiefmutter „all das Leid der letzten Jahre“ zurückzugeben, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Nach Beweisanträgen von Verteidiger Norman Jacob (Würzburg) war der Prozess seit Anfang August zwei Mal für längere Zeit unterbrochen, um den Experten Zeit für zusätzliche Gutachten zu geben. Am Dienstag bestätigten ein Neurologe und ein Anästhesiologe von der Uni Würzburg, dass die Rentnerin auch nach den Schlägen des Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht so tief bewusstlos war, dass der 51-Jährige sie für tot halten konnte.

Noch interessanter war das mit Spannung erwartete psychiatrische Gutachten von Dr. Martin Krupinksi. Demnach kann man nur bei einem Wutausbruch des Angeklagten, der zu den ersten Schlägen gegen das Opfer führte, eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen, stellte der Sachverständige fest.

Bei dem folgenden blutigen Geschehen hatte der 51-Jährige nach Ansicht des Psychiaters seine Emotionen dann weitgehend unter Kont…

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Erschienen 10. Oktober 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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