Blondie, willkommen in den USA
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 22. Dezember 2007 — CK - Washington. Wie kann man es Besuchern nur einbleuen: Ein Visum für die USA bedeutet nicht, dass man tatsächlich einreisen d…
CK - Washington. Anfragen wegen der Behandlung am amerikanischen Flughafen sind nicht selten. Quälerei, Folter, Misshandlung werden den US-Beamten vorgeworfen. Hunger, Medikamentenaussetzer, physische und psychische Krankheiten seien die Folge. Oft heißt es, die Polizei habe die einreisenden Besucher menschenunwürdig behandelt - ohne Rücksicht auf Krankheit oder Behinderung - oder ihre Tiere gequält, bevor sie einen oder zwei Tage später wieder ins Flugzeug gesetzt worden seien. Wie könne einem guten Deutschen mit ordentlichem Visum so etwas widerfahren?! Da muss es doch Strafen oder Schadensersatz geben! Solche Anfragen treffen meist mit dem Wunsch auf Erfolgshonorar ein. Das kommt hier nicht in Frage. Soll etwa der Anwalt die Strafe mitabsitzen? Vielleicht ist ein anderer Anwalt dazu bereit, der mit dem Schicksal der Mandanten eine Spielsucht befriedigt. Grundsätzlich scheinen Klagen über solche Vorfälle auf der Erwartung von Rechten zu beruhen, die dem Reisenden zustehen dürften. Dabei verleiht das amerikanische Recht dem Einreisenden kaum Rechte, jedoch zahlreiche Auskunftspflichten. Um den Eindruck zu vermeiden, nur Mexikaner würden abgewiesen, stellen Beamten Einreisenden an der Ostküste meist freundlich Fragen, bis sie in eine Falle tapsen und einen Ausweisungsgrund bieten: Das Mädchen will den Freund besuchen? Verdacht auf Prostitution oder Umgehung der Visumsbestimmungen für Verlobte: Ausweisung! Alt und krank, kein vorbestelltes Gra…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. September 2011 auf http://anwalt.us.
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