Folgenreiche Entscheidung des LG Hamburg

Wie u.a. bei Spiegel-online zu lesen ist, hat das LG Hamburg heute eine fürs Internet bedeutende Entscheidung getroffen, möglicherweise hat sich das Landgericht auf die Fahne geschrieben im Internetrecht Geschichte zu schreiben.

Nach der heute veröffentlichten Entscheidung haftet auch derjenige, welcher Leserforen anbietet als sog. Mitstörer, wenn die Beiträge rechtswidrige Äußerungen beinhalten, dies gilt nach Auffassung des Hamburger Landgerichtes auch dann, wenn der Betreiber des Forums keine Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat, denn der Anbieter sei verpflichtet sämtliche Beiträge im Vorhinein auf die Rechtsmäßigkeit ihres Inhaltes zu überprüfen.

«Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann», kommentierte der Justiziar des „Heise Zeitschriften Verlags“(Beklagter in dem zugrunde liegenden Rechtsstreit) Joerg Heidrich die Entscheidung. Seiner Ansicht nach muss dies dann nicht nur für Foren, sondern auch für alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher und Chats gelten..

Abzuwarten bleibt, ob die Entscheidung des LG in Rechtskraft erwächst. Der «Heise Zeitschriften Verlag» hat bereits erklärt, nach Eingang der schriftlichen Entscheidungsgründe Rechtsmittel einlegen zu woll…

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Themen: LG Hamburg , Spiegel Online , Landgericht

Erschienen 6. Dezember 2005 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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