Folgen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (II)

Die Bundesagentur für Arbeit sieht sich zu folgender Erklärung veranlasst:

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld ab Januar 2010 um 20 Euro je Kind angehoben. Das Kindergeld wird bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als Einkommen berücksichtigt.

Das bedeutet, dass der Erhöhungsbetrag des Kindergeldes auf die laufenden Leistungen anzurechnen ist.

Das Arbeitslosengeld II werde im Regelfall für sechs Monate berechnet, bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt, so die Bundesagentur für Arbeit weiter. Änderungen, die erst gegen Monatsende in der Grundsicherungsstelle bekannt würden, könnten deshalb immer erst nachträglich berücksichtigt werden.

Da das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erst am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei, habe di…

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Themen: Einkommen , Kindergeld , Hartz IV , Arbeitslosengeld II , Bundesagentur , Ballmann , Wachstumsbeschleunigungsgesetz - Folgen

Erschienen 28. Januar 2010 auf http://richter-ballmann.info.

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