Folgen des Emmely-Urteils

Zwar liegen erst seit gut einer Woche die Entscheidungsgründe des BAG in der Rechtssache "Emmely" (Urteil vom 10.6.2010 - 2 AZR 541/09) vor. Doch schon die Pressemitteilung des BAG scheint die Instanzgerichte ermuntert zu haben, von der einst strengen Linie abzugehen und nicht mehr jedes Bagatelldelikt als die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden wichtigen Grund einzustufen. Zwei neue Fälle illustrieren diese Beobachtung (vgl. im übrigen den Blog-Beitrag vom 19.10.2010 betreffend ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg): Vor dem Arbeitsgericht Bonn (Beschluss in einem Zustimmungsersetzungsverfahren vom 21.10.2010, Az.: 1 BV 47/10) ist eine Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden gescheitert, der drei Schrauben seines Arbeitgebers an einen früheren Kollegen verschenkt hatte. In der Verhandlung betonte die Kammer zwar ausdrücklich, dass auch ein Betrug über drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen könne. Aber es komme immer auf den konkreten Fall an. Neben der langen Betriebszugehörigkeit von mehr als 30 Jahren bewertete das Gericht positiv, dass der ertappte Betriebsratsvorsitzende nicht geleugnet, sondern sein Vorgehen sofort bedauert hatte. Nach Darstellung eines Sprechers des Gerichts folgte die Erste Kammer des Arbeitsgerichts Bonn mit dieser Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Eine weitere - mit Augenmaß getroffene - Entscheidung stammt vom Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 2.9.2010 - 16 Sa 290/10). Der Kläger war kaufmännischer Angestellter und hatte sich im Mai 2009 für einige Tage einen Elektroroller (Segway) gemietet, den er auch zur Fahrt in den Betrieb nutzte. Dort schloss er den Roller im Vorraum zum Rechenzentrum an eine Steckdose an, um den Akku au…

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Themen: Kündigung , Bagatelldelikt , Berlin Brandenburg , BV , Lag Berlin , Stromnetz , Landesarbeitsgericht Hamm , Arbeitsgericht Bonn , Elektroroller
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 3. November 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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